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Reutlinger Linke will Schwarzfahren entkriminalisieren

Ein entsprechender Antrag der Gemeinderatsfraktion liegt vor. Was der Reutlinger Stadtverkehr (RSV) davon hält.

Das Gros der Fahrgäste ist »korrekt und solidarisch unterwegs«, heißt es bei der RSV, die keine Sympathie für die Entkriminalisi
Das Gros der Fahrgäste ist »korrekt und solidarisch unterwegs«, heißt es bei der RSV, die keine Sympathie für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens hegt. Foto: Frank Pieth
Das Gros der Fahrgäste ist »korrekt und solidarisch unterwegs«, heißt es bei der RSV, die keine Sympathie für die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens hegt.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. 671 Schwarzfahrer im Jahr 2024: Im Kriminalitätslagebericht des Polizeipräsidiums für die Stadt Reutlingen sticht diese Zahl heraus. Sind doch fürs Jahr 2023 lediglich 130 Personen verzeichnet, die ohne Ticket im Reutlinger Stadtverkehr unterwegs waren.

Der Anstieg ist allerdings auf die Intensivierung der Kontrollen nach der Einführung des Deutschlandtickets und der Aufhebung des kontrollierten Vordereinstiegs zurückzuführen, schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilungsvorlage. Danach hat die Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft RSV zwischen 2020 und 2024 insgesamt 669 Strafanzeigen nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches gestellt: Für das »Erschleichen von Leistungen« ist eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.

Umfrage (beendet)

Sollte Schwarzfahren entkriminalisiert werden?

Die Reutlinger Linke will Schwarzfahren entkriminalisieren. Ein entsprechender Antrag der Gemeinderatsfraktion liegt vor.

49%
48%
3%

Die RSV zeigt Fahrgäste nach eigenem Bekunden in der Regel erst ab dem zweiten Verstoß an. Beim ersten Mal werde zunächst nur das erhöhte Beförderungsentgelt (60 Euro) erhoben. Wer Tickets fälscht oder manipuliert, ist jedoch schon beim erstem Mal fällig.

»Kriminalisierung von Armut «

Die Gemeinderatsfraktion Die Linke/Partei macht nun mit einem Antrag einen Vorstoß zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Sie argumentiert, dass gerade Armut und eine schwierige Lebenssituation vielfach Ursache für das Fehlverhalten seien. Könne die Strafzahlung nicht beglichen werden, drohe eine »Ersatzfreiheitsstrafe«. So landeten in Deutschland jedes Jahr 7.000 bis 10.000 Bürger im Gefängnis. Die Haft führe vielfach zur Verschlimmerung ohnehin prekärer Lebenssituationen. Es drohten Berufs- und Wohnungsverlust.

Und, so argumentiert die Linke weiter: Die 55 Personen, die in Baden-Württemberg im Schnitt wegen Schwarzfahrens inhaftiert seien, kosteten den Staat im Jahr über drei Millionen Euro. Ein zivilrechtlicher Anspruch der Verkehrsbetriebe könne unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung geltend gemacht werden.

Städte wie Bremen oder Düsseldorf verzichteten längst auf Strafanzeigen: Die Fraktion beantragt daher, der RSV-Aufsichtsrat möge sich dafür einsetzen, dass das Reutlinger Unternehmen ebenfalls davon absieht.

Zugleich erwägen die Reutlinger Linken laut Stadt- und Kreisrat Rüdiger Weckmann, einen Hilfsfonds einzurichten, der unter anderem finanziell Minderbemittelte vor Haft bewahren soll. Auch auf Bundesebene setzt sich die Linke für die Entkriminalisierung von Schwarzfahrern ein.

Die politische und juristische Diskussionen um die von vielen als zu hart empfundene Bestrafung dauert an. »Kriminalisierung von Armut« ist dabei ein Stichwort. Ein prominenter Unterstützer der Entschärfung war Ampel-Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), der damit allerdings vornehmlich die Gerichte entlasten wollte.

»Kontrollen sorgen für Fairness gegenüber zahlenden Fahrgästen«

Es gibt sogar solche, die die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit nicht für sinnvoll erachten: Das Ziel, mit einer Entkriminalisierung eine Entlastung der Justiz zu erreichen, würde durch die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit konterkariert. Die Arbeit würde zunächst nur verschoben – auf die Kommunen, die das Bußgeld eintreiben müssen.

Viele Experten plädieren im Rahmen dieser Debatte auch für die Senkung der Fahrpreise – oder gar einen kostenfreien ÖPNV beziehungsweise die Ausgabe von Sozialtickets. Die RSV hat in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt 669 Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen gestellt, ist der Verwaltungsvorlage zu entnehmen. Allein 2024 waren es 418 und bis Ende Mai 2025 sind schon wieder 275 Neue dazu gekommen.

Das Unternehmen hegt indes keine Neigung, auf das Anzeigen zu verzichten. Die Entscheidung dazu liege bei der Geschäftsführung und die fürchtet eine »problematische Signalwirkung« durch die Entkriminalisierung. Bei der RSV präzisiert Bernd Kugel auf Nachfrage die Haltung des Unternehmens, und warum sich der erhöhte Kontrollaufwand lohne: Die Kontrollen setzten »ein wichtiges Signal an die große Mehrheit der Fahrgäste, die korrekt und solidarisch unterwegs sei: Ihr macht alles richtig.« Gleichzeitig zeigten sie denjenigen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit einen Vorteil verschaffen wollen, dass dies nicht folgenlos bleibe. Damit dienten die Kontrollen nicht nur der Einnahmensicherung, sondern auch der »Fairness gegenüber zahlenden Fahrgästen«.

Mit dem Deutschlandticket und dem JugendticketBW stehen nach RSV-Dafürhalten »sehr günstige« Tarifangebote zur Verfügung. Darüber hinaus gebe es lokale Unterstützungsmaßnahmen wie das »Gutscheinheft« der Stadt, das zur Förderung der Mobilität beitrage.

In die gesellschaftliche und politische Diskussion über Sozialtarife will sich die RSV laut Kugel nicht einschalten. »Das gehört aus unserer Sicht in die dafür zuständigen Gremien. Dort sollte auch über mögliche weitere Entlastungen entschieden werden.«

Die konkreten Einnahmeverluste der RSV durch Schwarzfahrer sind auf die Schnelle nicht zu beziffern. Beim Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) findet man jedoch eine bundesweite Zahl: Bis zu 300 Millionen Euro jährlich gehen den Betrieben verloren. (GEA)