REUTLINGEN. Mehr als 50 minderjährige Mädchen soll ein 38-jähriger Reutlinger laut Anklage zwischen 2021 und 2024 missbraucht haben. Am Dienstag legte er vor der 3. Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts ein umfassendes Geständnis ab, um den betroffenen Kindern, wie er meinte, die Aussagen vor Gericht zu ersparen. »Das ist mir ein großes Anliegen. Ich schäme mich sehr«, meinte er in einer Erklärung, die sein Verteidiger Achim Unden verlas.
Der Angeklagte hatte über den Instant-Messaging-Dienst Snap Chat Kontakt zu Mädchen gesucht. Sehr schnell und auch recht plump war er in den Chats auf das Thema Sex gekommen. Er überredete die Kinder, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, Fotos und Videos davon zu machen und ihm zu schicken. Die Anklage lautet deshalb auf »schweren sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt«.
Der Messenger-Dienst Snap Chat hat die Besonderheit, wie ein Polizeibeamter am Dienstag dem Gericht erläuterte, dass die gesendeten Nachrichten, Bilder und Videos nach wenigen Sekunden sich selbst löschen und dadurch vom Display des Smartphones wieder verschwinden. Auf die »Flüchtigkeit der Daten« hatten wohl auch die Mädchen vertraut.
Der Hinweis auf den Angeklagten kam aus Amerika
Es gibt allerdings Apps, mit denen man offenbar alle Snap-Chat-Nachrichten, Bilder und Videos problemlos auf dem Smartphone speichern und so die Snap-Chat-Vorgabe umgehen kann. Diese Apps seien ganz einfach in den bekannten App-Stores zu finden, wie der Beamte erklärte.
Wie kam die Polizei dem 38-Jährigen dann auf die Spur? Dabei half NCMEC. Die Abkürzung steht für »National Center for Missing & Exploited Children« und ist eine amerikanische Organisation, die »Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Personen vom Säuglingsalter bis zu Erwachsenen im Alter von 20 Jahren« bearbeitet. Wenn Anbieter digitaler Dienste davon Kenntnis erlangen, dass auf ihre Server kinderpornografisches Material hochgeladen wurde, müssen sie NCMEC darüber informieren.
Dies war offensichtlich auch in diesem Fall so. Die amerikanische Organisation gab dem Bundeskriminalamt den entscheidenden Hinweis. Das BKA leitete die Informationen an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg weiter. Von dort aus wurde dann die lokale Polizeibehörde in Reutlingen verständigt.
Verwahrloste Wohnung
Die Ermittler rückten im Januar 2024 bei dem Verdächtigen an und durchsuchten seine Wohnung in Reutlingen. Sie fanden belastendes Material auf verschiedenen Speichermedien, wie Smartphones, Tablets oder Festplatten. Der 38-Jährige sei apathisch, aber kooperativ gewesen, berichtete der Ermittlungsführer der Polizei dem Gericht.
Die Jugendkammer zeigte am Dienstag Polizei-Fotos von der Wohnung des Angeklagten. Die Zimmer waren komplett zugemüllt. Überall lagen leere Plastikflaschen, offene Katzenfutterdosen, Essensreste und sogar eine Sexpuppe herum. Der Geruch in der Wohnung sei fast unerträglich gewesen. Der Angeklagte gab an, dass er damals kaum Kontakt zu Freunden oder Familie gehabt habe und sich in einem Tunnel, quasi »in einem Sog«, befunden habe und fast nur noch im Internet nach den minderjährigen Mädchen gesucht habe.
Nach der ersten Hausdurchsuchung kam der Mann allerdings nicht in Haft. Warum, erklärte am Rande des Prozesses die Erste Staatsanwältin Edith Zug. So konfiszierte die Polizei damals in seiner Wohnung viele Speichermedien. Die mussten erst einmal ausgewertet werden. So etwas brauche enorm viel Zeit.
»Warnschuss« nicht verstanden
Klar war zwar, dass es um kinderpornografisches Material ging, aber der Besitz solcher Dateien ist laut Zug nach dem Gesetz per se noch kein direkter Haftgrund, zumal der Reutlinger einen festen Wohnsitz hatte und bei ihm keine Fluchtgefahr bestand. Und auf den bloßen Verdacht hin, dass es sich auch um direkten Missbrauch handeln könnte, könne man niemanden in Untersuchungshaft schicken, so Zug.
Zwar verfügt die Polizei über Computer-Programme, die ihr bei der Auswertung von digitalem Bild-Material hilft, doch letztlich müsse jedes Bild oder Video noch einmal von einem Beamten ausgewertet werden. Als die Ermittler merkten, dass es sich wohl nicht »nur« um den Besitz oder die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischem Material handelte, nahmen sie den Beschuldigten noch stärker ins Visier. Dabei kam heraus, dass er offenbar den »Warnschuss« der ersten Hausdurchsuchung nicht verstanden hatte und weiter auf Snap Chat unterwegs war. Es folgte im Oktober 2024 eine zweite Hausdurchsuchung und die Festnahme des Reutlingers. Allerdings hatte er zwischen Januar und Oktober weitere Mädchen über Snap Chat »ohne Körperkontakt« missbraucht. Die Polizei konnte letztlich nicht alle der 50 Opfer identifizieren. (GEA)
Im Gerichtssaal
Gericht: Dirk Hornikel, Stefan Pfaff. Schöffen: Karin Mortensen, Ulrich Groth. Staatsanwaltschaft: Mona Medic, Edith Zug. Verteidiger: Achim Unden, Holger Böltz.

