REUTLINGEN. Der Bestandsschutz für die alte Villa Menzel in der Alteburgstraße 32 liegt dem Reutlinger Gemeinderat am Herzen. Einstimmig verlängerte das Stadtparlament in seiner jüngsten Sitzung deswegen eine Veränderungssperre. Stadtplanungsamtschef Stefan Dvorak teilte dem Gremium mit, es gebe gute und konstruktive Gespräche mit der Ludwigsburger »P Immobilien GmbH«, die als Investor auf dem Gelände ein Wohnprojekt realisieren möchte. Dvorak hält einen Beginn des Bebauungsplanverfahrens noch vor dem Sommer für möglich.
Den sprichwörtlichen Knopf an das Projekt zu machen, ist laut Dvorak allseits gewünscht sowie auch zeitlich notwendig. Denn nochmals könnte die Stadt die Veränderungssperre nicht verlängern. So etwas gehe nämlich nur für maximal vier Jahre. Die ursprüngliche Satzung über diese Sperre hatte der Gemeinderat Ende Januar 2023 erlassen. Demnach dürfen »bauliche Anlagen nicht beseitigt werden«. Gemeint ist damit die Villa Menzel.
Für den Investor geht es um bares Geld. Die »P Immobilien GmbH« hatte das Gelände 2022 von einem diakonischen Unternehmen mit Sitz in Stuttgart für einen einstelligen Millionenbetrag erworben. Die Villa erhalten zu müssen, bedeutet für ihn weniger Bauvolumen als zunächst geplant. Außerdem schränkt das Baurecht die Möglichkeiten ein. Im Kern geht es in den seit Jahren laufenden Verhandlungen zwischen Reutlingen und Ludwigsburg um die Grundflächenzahl (GRZ). Sie beschreibt das Maß der baulichen Nutzung, gibt die zulässige oder tatsächliche Grundstücksausnutzung an und ist somit ein Kriterium für die mögliche Bebauungsdichte. Das Maß der baulichen Nutzung ist ein wichtiges städtebauliches Steuerungsinstrument im deutschen öffentlichen Baurecht.
»Wir wollen, dass diese Villa stehen bleibt«
»Wir wollen, dass diese Villa stehen bleibt«, sagt Jaron Immer (Grüne). Auch Professor Jürgen Straub (WiR) ist »sehr dafür«. Dem schließen sich Georg Leitenberger (FWV) und Regine Vohrer (FDP) an. »Wir sind in wirklich guten Gesprächen«, betont Dvorak: »Das Ganze hat sich positiv entwickelt«. Das gefällt den Gemeinderäten, die sich teils mit Schrecken an den Beginn des Projektes erinnern.
»In einer Nacht- und Nebelaktion sind Bäume gefällt worden«, sagt Sozialdemokratin Edeltraut Stiedl. Umso begrüßenswerter sei der Schutz der Villa. Die Rodung der Grundstücke rund um die Villa Menzel hatte 2023 für Empörung gesorgt. Fakt ist, dass die Fällaktion damals vollkommen legal war. Denn es gab und gibt in Reutlingen keine Baumschutzsatzung. Auch gehen andere Investoren ähnlich vor.
»Wir wissen von guter Zusammenarbeit mit den Planern«
»Wir wissen von guter Zusammenarbeit mit den Planern«, sagt Edeltraut Stiedl mit Blick auf eine gedeihliche Zukunft, an der auch Gabriele Gaiser (CDU) großes Interesse hat: Wie sehe es denn zeitlich aus, fragt die Christdemokratin Dvorak. Der antwortet, aus seiner Sicht könne noch vor dem Sommer mit dem Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Konkrete Pläne möchte der Stadtplaner rechtzeitig den Gremien vorlegen. Das dürfte spannend werden.
Ein von der Stadt im Februar 2022 veröffentlichter ursprünglicher Planungsentwurf des Architektenbüros Riehle im Auftrag des Investors Pflugfelder zeigte auf den insgesamt 4.410 Quadratmetern der beiden Flurstücke 3070/2 und 3070/3 keine Villa mehr. Stattdessen dokumentierte das Foto eines Modells fünf Gebäude mit laut Beschriftung »48 Wohneinheiten und 46 Tiefgaragenstellplätzen«. Alles Schnee von gestern.
Im Gespräch mit dem GEA hatte Julian Pflugfelder bereits vor Jahresfrist von umfangreichen Neuplanungen gesprochen. »In enger Zusammenarbeit mit der Stadt und unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch den Erhaltungsschutz haben wir über 20 verschiedene Konzepte mit einem Gesamtaufwand von über 400 Arbeitsstunden für die Bebauungsmöglichkeiten durch das Büro Steinhoff Haehnel Architekten erstellen lassen. Unsere Arbeitsstunden sind hierbei nicht inkludiert«, beschrieb der geschäftsführende Gesellschafter der »P Immobilien GmbH«, den aus seiner Sicht gewaltigen Aufwand. Die Entwürfe zeigen zwischen zwei und vier Neubauten mit 40 bis 50 Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage - und die Villa. (GEA)