REUTLINGEN. »Wir müssen uns alles anhören, aber wir müssen nicht alles glauben«, sagt Richter Eberhard Hausch nach der Verkündung des Urteils gegen zwei Enkeltrick-Betrüger. Drei Jahre lang müssen die beiden Ukrainer ins Gefängnis. Sie hatten versucht, eine alte Dame um ihre Ersparnisse zu bringen. Mehrere, laut Staatsanwältin »glückliche Umstände« führten zu ihrer Ergreifung. Im Prozess vor dem Schöffengericht am Amtsgerichts Reutlingen fiel so einiges auf.
Der eine mit Tränen in den Augen, der andere mit einem Gebetsbuch und gefalteten Händen: So sitzen die in Handschellen aus der Haft vorgeführten Männer auf der Anklagebank. Sowohl der 37-jährige als auch der 49 Jahre alte Angeklagte beteuern, so gut wie keine Ahnung vom kriminellen Hintergrund ihrer Tätigkeiten als Geldboten gehabt zu haben. Höchstens mit einem schlechten Gefühl seien sie im Juli 2025 zum Wohnhaus der Reutlinger Seniorin gefahren, um dort Münzen und Goldbarren abzuholen.
Dem Opfer war zuvor von mehreren Darstellerinnen und Darstellern am Telefon die schockierende Scheinnachricht überbracht worden, die Tochter habe einen Unfall mit Todesfolge verursacht, könne nur gegen eine hohe Kaution auf freien Fuß kommen. Typisch Enkeltrick, von dem die Typen auf der Anklagebank keine Ahnung gehabt haben wollen. Ganz entschieden weisen sie den schwer wiegenden Vorwurf zurück, Mitglieder einer Bande zu sein, die gewerbsmäßig Senioren betrügt.
Trotz Schockanruf die Kontrolle behalten
Keinerlei Erklärung hat das abgerissen aussehende Duo dafür, wie es sich neben den staatlich bestellten und bezahlten Pflichtverteidigern auch noch jeweils einen kostspieligen Wahlverteidiger leisten kann. Denn die beiden geben an, als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland und Polen Sozialleistungen zu beziehen, keine Arbeit zu haben sowie rundum mittellos zu sein. Einer behauptet gar, bei den bei ihm von der Polizei sichergestellten rund 1.000 Euro handele es sich um Sozialleistungen. Auffallend sind auch die mit Kindern und Baby angereisten Familien der Angeklagten, denn wer hat die von irgendwoher nach Reutlingen transportiert? Das sieht für das Schöffengericht danach aus, als ob eine kriminelle Organisation ihre gefassten Mitglieder bestens betreue.
Schauspiel vom reuigen Sünder gegeben?
Gehört es zum Schauspiel von den reuigen Sündern, das zuzugeben, was ohnehin nur noch schwer abzustreiten ist und sich am Ende bei ihrem Opfer zu entschuldigen? Staatsanwältin Schatz hat jedenfalls wie später das Gericht keinen Zweifel daran, dass alle Punkte der Anklageschrift den Tatsachen entsprechen: Die beiden Herrschaften seien mit einem Auto mit polnischem Kennzeichen bei der Seniorin in Reutlingen vorgefahren, um sie abzuzocken. Sie klingelten Sturm und konnten nur deswegen kurze Zeit danach in Filderstadt festgenommen werden, weil sich ihr Opfer im letzten Augenblick darauf besann, die echte Polizei zu rufen.
Obwohl sie vom Enkeltrick-Anruf schockiert war, gelang es der alten Dame, wie sie gefasst im Zeugenstand berichtet, die Kontrolle zu behalten. »Wenn's irgendwas gibt, dann nur in Gegenwart der Polizei. Nix an der Haustüre«, sagte sich die Seniorin, wählte den Notruf und wurde dort bis zum raschen Eintreffen eines Streifenwagens von einem Polizisten betreut und bestärkt. Währenddessen standen die Ganoven vor ihrer Haustüre, und Nachbarn, denen die beiden Kriminellen aufgefallen waren, notierten sich deren Autokennzeichen. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung schnappte sich die Polizei das Duo noch am selben Tag.
Im Gerichtssaal
Richter: Eberhard Hausch. Staatsanwältin: Schatz. Schöffen: Janina Alheira da Silva, Diana Breymaier. Verteidiger: Christine Günther, Trimnor Beqaj, Kay in der Stroth, Leonie Lomberg.
Das Gericht kommt nach Abwägung aller Tatsachen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, die mithin nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Genau dies hatte das Verteidiger-Quartett gefordert. Richter Hausch macht in seiner Urteilsbegründung deutlich: Die Angeklagten seien keine Mittäter, sondern wesentliche Mitglieder einer kriminellen Bande. Sein Fazit lautet: »Da braucht's eine deutliche Strafe«. (GEA)

