REUTLINGEN. »Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, wenn man den 28-jährigen Nigerianer hätte hier arbeiten lassen«, meinte Richter Eberhard Hausch, Vorsitzender des Schöffengerichts, bei der Urteilsverkündung im Reutlinger Amtsgericht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen anderen Mann im Streit mit einem Messer verletzt zu haben. »Hätte er gearbeitet, wäre es womöglich gar nicht zu der hier angeklagten gefährlichen Körperverletzung gekommen«, mutmaßte der Richter.
Immerhin hatte der Angeklagte im Jahr 2022 eine Bäckerlehre abgeschlossen – also eine Ausbildung in einem Bereich, in dem dringend Fachkräfte gesucht werden. Aber der Mann durfte aus ausländerrechtlichen Gründen nicht arbeiten. Bei dem jungen Nigerianer ging es von da an bergab. Alkohol, Drogen und dann am 15. Juli dieses Jahres eine handfeste Auseinandersetzung am Reutlinger Listplatz, mutmaßlich wegen eines geplatzten Drogendeals.
Der Nigerianer hatte nach eigenen Angaben in der Nacht vor der Tat zwei Gramm Kokain konsumiert, dazu 1,5 Liter Whiskey, zwei Bier und Amphetamine zu sich genommen. Er sei enthemmt gewesen an diesem Morgen um 11.20 Uhr, »aber er wusste noch, was er tat«, gab der Verteidiger Achim Wizemann im Namen des Angeklagten bekannt.
»Das hätte auch ganz anders ausgehen können«
Der Afrikaner war vor dem Schöffengericht angeklagt: Zunächst soll er sich mit einem anderen Mann geprügelt haben, dann habe er ein Messer gezückt und mehrere Stich- und Schnittbewegungen in Richtungen des Kontrahenten ausgeführt. Mindestens zweimal traf der 28-Jährige den anderen Mann dabei, einmal am Hals, einmal in der Armbeuge. Dann soll der Angreifer von dem Geschädigten abgelassen haben und sei davongelaufen.
Der Kampfsport-erfahrene Verletzte rannte hinter ihm her, stellte den Nigerianer, es kam erneut zur Auseinandersetzung, dann trennten sich die Wege der Streithähne. Im Krankenhaus wurden »oberflächliche Verletzungen« beim Geschädigten festgestellt. »Aber das hätte auch ganz anders ausgehen können«, sagte Staatsanwalt Benjamin Kunz in seinem Plädoyer.
Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 2,5 Jahren, während Verteidiger Wizemann für zwei Jahre Haft ohne Bewährung plädierte. Das Schöffengericht verkündete schließlich eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Hafterfahrung hatte der Angeklagte bereits, wegen mehrerer Vorstrafen, darunter ebenfalls wegen Drogenhandels und wegen Diebstahls.
»Wenn wir uns zu Weihnachten was wünschen dürften, dann wäre das ein Therapieplatz und eine Arbeitsstelle für Sie«
Zur Geschichte des Angeklagten: 2016 war er in Deutschland angekommen, 2020 soll er erfolgreich eine Drogentherapie abgeschlossen haben. Nach Abschluss der Ausbildung rutschte er erneut im Konsum von Alkohol und Drogen ab, sodass jetzt »die Aussicht auf eine Kostenübernahme einer weiteren Therapie durch eine Krankenkasse gegen null tendiert«, wurde eine Drogenberaterin im Gerichtssaal zitiert.
»Wenn wir uns zu Weihnachten was wünschen dürften, dann wäre das ein Therapieplatz und eine Arbeitsstelle für Sie«, sagte Richter Eberhard Hausch abschließend zu dem Verurteilten. Allerdings eigne sich der 28-Jährige »auch bestens, um die Statistik zu erfüllen, weil es deutlicher einfacher sein dürfte, einen Menschen nach Nigeria abzuschieben, als einen nach Syrien oder Afghanistan«, so Hausch. Das Fazit des Richters lautete deshalb, wie zu Beginn zitiert: »Wenn man den Angeklagten hätte arbeiten lassen, wäre das wohl sinnvoller gewesen.« Für alle Beteiligten. (GEA)
Im Gerichtssaal
Richter: Eberhard Hausch, Schöffinnen: Ankica Dragicavic und Susanne Häcker, Staatsanwalt: Benjamin Kunz, Verteidiger: Rechtsanwalt Achim Wizemann.

