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Aktuell Stadtkreisgründung

Reutlingen hat die Verfassungsbeschwerde eingereicht

Noch am Abend der Landtagsentscheidung gegen einen Reutlinger Stadtkreis hatte der Gemeinderat beschlossen, Verfassungsbeschwerde dagegen zu erheben. Heute ist sie beim Verfassungsgerichtshof in Stuttgart eingereicht worden.

Reutlingens Bürgermeister - mit OB Barbara Bosch an der Spitze - und Fraktionsvertreter von FDP, CDU, FWV, SPD und Grünen setzen
Reutlingens Bürgermeister - mit OB Barbara Bosch an der Spitze - und Fraktionsvertreter von FDP, CDU, FWV, SPD und Grünen setzen nach wie vor auf die Stadtkreisgründung. Die entsprechende Verfassungsbeschwerde ist seit heute eingereicht. Foto: Frank Pieth
Reutlingens Bürgermeister - mit OB Barbara Bosch an der Spitze - und Fraktionsvertreter von FDP, CDU, FWV, SPD und Grünen setzen nach wie vor auf die Stadtkreisgründung. Die entsprechende Verfassungsbeschwerde ist seit heute eingereicht.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Vor einer öffentlichen Gemeinderatssitzung mit anderen Themen posierten die Reutlinger Bürgermeister mit OB Barbara Bosch an der Spitze sowie Vertreter der die Stadtkreisgründung zumindest mehrheitlich unterstützenden Fraktionen für ein Symbolfoto. Die schriftliche Ausformulierung der Beschwerde füllt laut Bosch 154 Seiten, die Anlagen beanspruchen drei Aktenordner.

Im Dezember hatte der juristische Berater der Stadt, Professor Dr. Klaus-Peter Dolde, den Räten die beiden Ziele der Verfassungsbeschwerde erläutert: erstens, den Landtagsbeschluss für verfassungswidrig zu erklären, und zweitens, den Landtag zum Nachsitzen und einer nochmaligen Entscheidung zu verdonnern.

»Die Entscheidung des Landtags vom 20.12.2018 verletzt auch wegen der unterbliebenen (Gesamt-)Abwägung die verfassungsrechtlichen Rechte der Stadt Reutlingen«, heißt im Fazit der Beschwerdeschrift. So sei in der Landtagsdebatte ausdrücklich betont worden, »dass der Antrag der Stadt Reutlingen vollständig und schlüssig« sei – und »die auf dieser Grundlage durchzuführende Gesamtabwägung« führe dazu, so die Sichtweise der Stadt, »dass Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die es rechtfertigen und gebieten, die Stadt Reutlingen zum Stadtkreis zu erklären«. (GEA)