Aktuell Fahrrad fahren

Radlern droht Bußgeld

REUTLINGEN. In der Reutlinger Fußgängerzone ist Rad fahren verboten - auch außerhalb der Geschäftszeiten. Zwar hieß es im Oktober vorigen Jahres im gemeinderätlichen Finanzausschuss von städtischer Seite noch, man wolle Toleranz walten lassen, wenn Fahrradfahrer außerhalb der Stoßzeiten durch die Fußgängerzone radlen. Mittlerweile ist die Vorgehensweise des kommunalen Ordnungsdienstes jedoch rigider.

Von wegen Fahrrad frei in der Fußgängerzone: Hier dürfen Radfahrer nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, ansonsten droht ihnen e
Von wegen Fahrrad frei in der Fußgängerzone: Hier dürfen Radfahrer nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, ansonsten droht ihnen eine Geldstrafe. Wer schiebt, ist auf der sicheren Seite. Foto: Judith Knappe
Von wegen Fahrrad frei in der Fußgängerzone: Hier dürfen Radfahrer nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, ansonsten droht ihnen eine Geldstrafe. Wer schiebt, ist auf der sicheren Seite.
Foto: Judith Knappe

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.