REUTLINGEN. Eigentlich hatte das Gericht im Tübinger Drogenprozess, in dem es um viele Kilos Kokain, Marihuana und Haschisch geht, angekündigt, einen Verständigungsvorschlag vorzulegen, mit dem, wenn alle Seiten zustimmen, der Prozess wesentlich verkürzt werden könnte. Doch, Fehlanzeige. Es kam kein Vorschlag. Der Grund: Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei nicht verständigungsfähig, ließen die Verteidiger der sechs Angeklagten aus Reutlingen und Pfullingen die 2. Große Strafkammer des Tübinger Landgerichts wissen.
Für den Vorsitzenden der Strafkammer, Christoph Kalkschmid, war damit klar, es wird weiterverhandelt, und zwar so, wie angekündigt, mit weiteren zwölf Verhandlungstagen. Und die könnten durchaus nicht ausreichen, wenn alle Details der Drogengeschäfte vor Gericht umfassend aufgeklärt werden müssten, um sie urteilsfähig zu machen. Kalkschmid ließ gleich einmal einen Terminkalender herumgehen, der Prozess könnte sich bis in den Februar kommenden Jahres hinziehen.
Verteidiger signalisieren Gesprächsbereitschaft
Für Kalkschmid wäre ein Verständigungsvorschlag nur infrage gekommen, wenn die Angeklagten sich im Sinne der Anklage umfänglich geständig gezeigt hätten. Und hier liegt wohl die Krux für die Verteidiger. Sie könnten sich schon Gespräche mit Gericht und Oberstaatsanwältin Nicole Luther vorstellen, ließen sie in ihren Statements durchblicken, aber solchen Gesprächen stünde halt jetzt noch Teile der Anklageschrift im Weg.
Offenbar finden die Verteidiger, dass es Anklagepunkte gibt, die man ihren Mandanten nicht anlasten kann. Diese Punkte seien das Problem, erklärte Christos Psaltiras, der Verteidiger des Hauptangeklagten, ein 28-Jähriger aus Pfullingen. Da müsste man halt drüber reden, dann könnte man »vielleicht zusammenfinden«.
Auch Verteidiger Dr. Markus Bessler zeigte sich überrascht, dass das Gericht am Dienstag keinen Verständigungsvorschlag vorlegte. Er habe sich schon darauf vorbereitet. Bessler findet ebenso wie Psaltiras, dass es Punkte in Ermittlungsbericht und Anklageschrift gäbe, »die nicht zusammenpassen«. Beide signalisierten Gesprächsbereitschaft.
Monatelang überwacht
Doch die Strafkammer blockte erstmal ab. Nachdem die Verteidiger die Anklage als »nicht verständigungsfähig« bezeichnet hätten, habe das Gericht auch keinen Anlass gesehen, einen Vorschlag auszuarbeiten, so Kalkschmid. Die Folge: »Wir beginnen jetzt mit der Beweisaufnahme.« Die Verteidiger könnten ja dann im weiteren Verlauf des Verfahrens erklären, welche Punkte sie beanstandeten. Vielleicht gäbe es ja dann gemeinsame Gespräche »zu einem späteren Zeitpunkt«.
Und so begann die Beweisaufnahme mit dem Hauptsachbearbeiter der Kriminalpolizei. Er sollte, laut Gericht, erst einmal einen Überblick über das Ermittlungsverfahren liefern. Und dieser Überblick geriet sehr lang. Es zeigte sich, dass die sechs Angeklagten bei den Drogengeschäften offenbar über Monate hinweg intensiv von der Polizei überwacht wurden.
Verdeckter Ermittler im Einsatz
Es wurde sogar ein verdeckter Ermittler auf sie angesetzt. Ihre Autos wurden so verwanzt, dass die Polizei mithören konnte, was in den Fahrzeugen gesprochen wurde. Außerdem besitzt die Polizei Videoaufzeichnungen und Abhörprotokolle von Telefonüberwachungen, und auch die Chatverläufe auf den Handys der Angeklagten und anderer Drogenabnehmer wurden ausführlich ausgewertet. Es ergab sich dabei, dass die Anbahnung der Drogengeschäfte oft über einen Social-Media-Account lief.
Das Rauschgift, das die mutmaßliche Drogenbande im Raum Reutlingen und Tübingen vertickte, kam aus ganz Deutschland. Nach den Erkenntnissen der Polizei reisten die mutmaßlichen Dealer nach Hamburg, Frankfurt und Stuttgart, um sich Stoff zu besorgen. Als Bunker dienten den Angeklagten Wohnungen und Gartengrundstücke in Reutlingen und Pfullingen. Gespannt sein darf man nun darauf, ob sich alle Seiten demnächst doch noch auf Gespräche, die den Prozess abkürzen könnten, einigen können. (GEA)
Im Gerichtssaal
Gericht: Dr. Christoph Kalkschmid (Vorsitz), Michelle Mayer. Schöffen: Eser Turgut, Thomas Braun, Staatsanwaltschaft: Nicole Luther. Verteidiger: Christos Psaltiras, Mona Hammerschmid, Harald Stehr, Önsel Ipek, Horst Epple, Dr. Markus Bessler. (vit)

