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Positiver Corona-Test: Was Sie dann tun müssen

Ob Selbsttest, Schnelltest im Testzentrum oder PCR-Test: Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, wird ausgiebig getestet. Doch was tun, wenn der Test positiv ist?

Ein positiver Corona-Schnelltest liegt auf einem Tisch.
Ein positiver Corona-Schnelltest liegt auf einem Tisch. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Ein positiver Corona-Schnelltest liegt auf einem Tisch.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

REUTLINGEN. Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus wird in Deutschland ausgiebig getestet. Im Alltag kommen meist Schnelltest zum Einsatz. Manche testen sich zu Hause freiwillig, etwa bevor sie Verwandte oder Freunde treffen. Nicht-immunisierte Personen müssen sich laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes testen lassen, um Zugang zu bestimmten Bereichen zu bekommen. Einen negativen Schnelltest braucht diese Personen-Gruppe etwa zum Shoppen in der Stadt oder für den Restaurantbesuch. Auch am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung. Doch was ist zu tun, wenn der Test positiv anzeigt? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Mein Selbsttest von daheim ist positiv - Was nun?

Wenn der Selbsttest zwei Striche anzeigt, ist die Isolation zwar nicht offiziell vorgeschrieben, trotzdem sollten Sie zur Sicherheit jeglichen Kontakt vermeiden, heißt es auf der Webseite des Landesgesundheitsministeriums. Laut Corona-Verordnung ist man dazu verpflichtet, unverzüglich einen Antigenschnelltest in einem zertifizierten Testzentrum zur Überprüfung des Ergebnisses machen zu lassen: »Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen Selbsttest durchgeführt haben und dieser positiv war«, sagt das Landesgesundheitsministerium. Auch ein PCR-Test ist generell möglich, das soll sich aber künftig ändern. Die Fachminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass PCR-Tests vorrangig bei Menschen aus Risikogruppen und Beschäftigten eingesetzt werden sollen, die sie betreuen und behandeln – etwa in Kliniken und Pflegeheimen. Damit soll eine Überlastung der Labore in der Omikron-Welle verhindert werden. Ein positiver Selbsttest muss nicht dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Was muss ich tun, wenn der Schnelltest positiv ist?

Bei einem positiven Antigen-Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum lautet die Anweisung des Gesundheitsministeriums: »Begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus!« Das gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. Informieren Sie zudem Ihre Haushaltsangehörigen über Ihr positives Testergebnis. Diese müssen sich ebenfalls in häusliche Isolation begeben, außer sie sind »quarantänebefreit«.

Muss ich nach einem positiven Schnelltest noch einen PCR-Test machen?

Eine Verpflichtung zur PCR-Testung besteht nicht, wenn Sie einen Schnelltest in einer Teststelle oder durch geschulte Personen haben durchführen lassen. »Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen!«, lautet trotzdem die Ansage des Landesgesundheitsamtes – zumindest, wenn es die PCR-Testkapazitäten vor Ort zulassen. Nach der aktuell gültigen Testverordnung des Bundes hat man sowohl bei einem positiven Selbst-, als auch bei einem Schnelltest in einem Testzentrum Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Überprüfung des Ergebnisses. Das Landesgesundheitsamt gibt den Hinweis: »Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten.« Bis das Ergebnis vorliegt wird vom Landesgesundheitsministerium »dringend empfohlen«, sich in häusliche Isolation zu begeben und Kontakte weitgehend zu vermeiden. Wenn das Ergebnis negativ ausfällt, endet die Isolation sofort.

Wo kann ich einen PCR-Test machen?

In der Stadt Reutlingen bieten einige Bürgertestzentren auch PCR-Tests an. Etwa die GSA Care, Medicare und Zeus. Eine Übersicht aller Teststationen, auch in den Stadtteilen, gibt es auf der Webseite der Stadt. Der Landkreis Reutlingen betreibt seine PCR-Abstrichstelle auf dem Parkplatz an der Kreuzeiche in Reutlingen. Dort können sich Personen testen lassen, die leichte Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen oder ein positives Schnelltestergebnis vorliegen haben. Nicht durchgeführt werden aus Kapazitätsgründen PCR-Tests auf Selbstzahlerbasis. Im ambulanten Bereich führen niedergelassene Ärzte und Ärzte im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Abstriche durch. Auf der Webseite des Landratsamtes gibt es eine Übersicht über weitere PCR-Abstrichstellen im Landkreis. In Tübingen betreibt etwa das Biotech-Unternehmen Cegat auf dem Festplatz an der Europastraße ein PCR-Testzentrum. Auch am Arztmobil am Marktplatz und einigen Apotheken werden Schnelltests angeboten. Auch viele Hausärzte bieten Abstriche an. Alle Testmöglichkeiten im Kreis Tübingen sind auf der Webseite des Tübinger Landratsamtes zu finden. 

Was muss ich machen, wenn auch der PCR-Test positiv ist?

Sollte die Corona-Infektion durch einen PCR-Test bestätigt werden, müssen Sie in Quarantäne. Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Sie müssen dann sofort in Quarantäne. Das gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen, außer sie sind geboostert oder vor weniger als 90 Tagen vollständig geimpft oder genesen. Es ist sinnvoll, aber laut Gesundheitsamt nicht verpflichtend, auch das direkte Umfeld und weitere Kontaktpersonen zu informieren. Diese müssen sich auch nicht absondern. Nicht informieren müssen Sie das örtliche Gesundheitsamt. Auch wird die Behörde im Normalfall keinen Kontakt zu Ihnen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen aufnehmen. Das machen die Kreisgesundheitsämter nur noch bei infizierten Personen, wenn ein Zusammenhang mit Häufungen und bestimmten vulnerablen Bereichen wie etwa Kliniken und Pflegeinrichtungen besteht.

Was muss ich tun, wenn ich Kontaktperson eines positiv Getesteten bin?

Offiziell als Kontaktperson gelten Sie nur, wenn Sie explizit vom Gesundheitsamt kontaktiert und als solche eingestuft wurden. Kontaktpersonen müssen laut Corona-Verordnung des Landes nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als »frisch« gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen.

Wie lange muss ich in Quarantäne bleiben?

Die Quarantäne endet in der Regel zehn Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme), heißt es vom Landesgesundheitsministerium. Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis negativ ist, endet die Absonderung sofort. Ab Tag sieben besteht die Möglichkeit, sich mit einem negativen Antigen-Schnelltest freizutesten – egal bei welcher Virus-Variante. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein.

Was gilt es in der Quarantäne zu beachten?

Die eigenen vier Wände sollte man dann nur noch im Notfall verlassen oder um sich erneut zu testen. Den direkten Kontakt zu im Haushalt lebenden Personen gilt es, während der Isolation so gut es geht zu vermeiden. »Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten«, empfiehlt das Landesgesundheitsamt. »Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben.« Alle Zimmer der Wohnung sollten zudem regelmäßig gelüftet werden. Wer eine bestätigte Corona-Infektion hat, sollte außerdem den Krankheitsverlauf im Blick behalten. Wenn Symptome auftreten oder sich diese verschlimmern, sollte man den Hausarzt kontaktieren, außerhalb der Sprechzeiten den hausärztlichen Notdienst (116 117). In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, rufen Sie die 112 an.

Woher bekomme ich eine Quarantäne-Bescheinigung für meinen Arbeitgeber?

Die Ortspolizeibehörden sind für die Kontrolle der Quarantäne zuständig. Dort ist auch der Nachweis der Quarantäne für den Arbeitgeber zu bekommen. Bürger der Stadt Reutlingen können das Antragsformular für die »Absonderungsbescheinigung« über die Webseite der Stadt herunterladen. Anträge zur Entschädigung für Verdienstausfall bei Quarantäne oder fehlender Kinderbetreuung können über ein Online-Portal des Gesundheitsministeriums von Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Ich habe noch Fragen! An wen kann ich mich wenden?

Bei weiteren Fragen kann ein Blick auf die Webseite des Landes helfen, wo die häufigsten »Fragen und Antworten zu Corona-Testungen sowie Corona-Teststellen« beantwortet werden. Auch das Pandemieteam des Gesundheitsamts des Landkreises Reutlingen hilft bei allen Fragen rund um das Coronavirus weiter: per E-Mail an pandemie@kreis-reutlingen.de oder per Telefon unter 071214804399 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr). Auch das Ordnungsamt der Stadt Reutlingen beantwortet spezielle Corona-Fragen per E-Mail an ordnungsamt.corona@reutlingen.de sowie telefonisch unter 071213032555 (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr). Für Einwohner aus dem Landkreis Tübingen liefert auch das zuständige Landratsamt Antworten: per Mail an Covid-Fragen@kreis-tuebingen.de oder telefonisch unter 070712073600 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr). (GEA)