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Pflegender Ehemann verklagt Krankenkasse: Fall landet vor Reutlinger Sozialgericht

Das Pflegebett bricht zusammen, die Krankenkasse will die Kosten für das neue Bett nicht übernehmen. Der pflegende Ehemann klagt - und berichtet von seinen Erfahrungen vor dem Sozialgericht.

Das Sozialgericht Reutlingen residiert – was  viele nicht wissen  – in der Schulstraße 11.
Das Sozialgericht Reutlingen residiert – was viele nicht wissen – in der Schulstraße 11. Foto: Stephan Zenke
Das Sozialgericht Reutlingen residiert – was viele nicht wissen – in der Schulstraße 11.
Foto: Stephan Zenke

GRAFENBERG/REUTLINGEN. Seit vielen Jahren pflegt Hans Grabowski seine schwerkranke Frau Doris. Im Sommer 2023 bricht plötzlich das Pflegebett zusammen. »Es hat einen Schlag getan«, erinnert sich der 79-Jährige - es ist pures Glück, dass nichts Schlimmeres passiert. Notdürftig repariert der Rentner das Bett und informiert sofort seine Krankenkasse, dass er dringend Ersatz braucht. Nach vier Wochen wartet er immer noch auf eine Antwort. Ein befreundeter Arzt, der auf Besuch kommt, rät ihm, selbst aktiv zu werden, weil es so einfach zu gefährlich sei.

Also sucht Grabowski einen Fachhändler auf – und besorgt ein neues Bett. Eines, das von der Qualität her besser ist, wartungsfrei und komfortabler in der Handhabung. Das kommt ihm entgegen, denn schließlich übernimmt der Senior allein die Pflege seiner schwerkranken Ehefrau. Die Hilfsmittel, die von der Kasse übernommen werden, seien oft nicht optimal, erklärt Grabowski. Die Rechnung für das Bett begleicht er zunächst aus eigener Tasche.

Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab

Als er jedoch kurz darauf wegen etwas anderem im Kundencenter der Krankenkasse ist, spricht ihn eine Mitarbeiterin an. Er kennt sie und erzählt, was geschehen ist – sie ermutigt ihn, die Rechnung einzureichen. So was würde von der Kasse übernommen, ist sie überzeugt. Er wäre sonst gar nicht auf die Idee gekommen, sich das Pflegebett von der Krankenkasse bezahlen zu lassen, betont Grabowski.

Doch dann die enttäuschende Nachricht: Die Krankenkasse teilt ihm mit, dass es sich um einen Privatkauf gehandelt habe, für den es keinen Zuschuss gibt. Deshalb wird die Kostenübernahme abgelehnt. Allerdings könne er Widerspruch einlegen, oder, im Fall einer erneuten Ablehnung, sogar Klage beim Sozialgericht einreichen.

Als sein Widerspruch tatsächlich abgelehnt wird, setzt sich Hans Grabowski mit seiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung und beschließt, zu klagen. Ende April, also 21 Monate nach dem Vorfall, findet die Verhandlung statt. Der Richter am Sozialgericht bittet den Kläger darum, zunächst einmal seine Geschichte zu erzählen. »Er hat mir zugehört und ich konnte alles loswerden«, blickt Grabowski zurück, »das war das Wichtigste für mich«. Er habe so viel Ballast auf der Seele gehabt, da tat es ihm gut, seinen Alltag zu schildern, der sich fast nur um die Pflege seiner Frau dreht.

Zufrieden mit dem Vergleich

Andere Aussagen braucht der Richter in diesem Fall nicht. Als Hans Grabowski mit seinem Bericht fertig ist, schlägt er einen Vergleich vor: »Er hat mir gesagt, ich habe alles richtig gemacht«, erzählt Grabowski. Auch, dass er selbst aktiv wurde und ein Bett besorgt habe, sei korrekt gewesen – allerdings handele es sich um kein Bett, das im Leistungskatalog der Kasse enthalten sei. Deshalb, so der Vorschlag des Richters, muss diese nur den Betrag zahlen, den ein Bett aus ihrem Katalog gekostet hätte, also rund 1.500 Euro, den Mehrpreis von 1.000 Euro muss der Kläger selbst übernehmen.

Hans Grabowski ist »vollauf zufrieden« mit dieser Einigung, denn immerhin bekommt er einen Teil seiner Ausgaben erstattet. Er nimmt den Vergleichsvorschlag des Gerichts an, die Krankenkasse ebenso. Und die Erfahrung vor dem Reutlinger Sozialgericht sei eine durchweg positive gewesen, betont er. Er ist froh, dass er diesen Weg gewählt hat – und will andere ermutigen, sich ebenfalls zu wehren, wenn einem Kosten verweigert werden. »Vor dem Sozialgericht muss niemand Angst haben«, betont er.

Geringe Erfolgsaussichten

Ist der Fall des Grafenbergers ein Sonderfall oder passiert es oft, dass das Gericht zu Gunsten der Kläger entscheidet? 2.694 Klagen und Eilanträge hatte das Reutlinger Sozialgericht im Jahr 2024 zu bearbeiten – nach einem Tiefstand im Jahr 2022 (2.430 Fälle) ist die Zahl derzeit wieder am Steigen, berichtet Raphael Deutscher, Richter am Sozialgericht und Pressesprecher. Oft hängt die Zahl von Rahmenbedingungen ab. Als beispielsweise Hartz IV eingeführt wurde, gab es ein Rekordhoch von Klagen dagegen. Allerdings nehme seit geraumer Zeit auch die Zahl der Vielfachkläger und Querulanten zu, berichtet Deutscher, Papiertiger, die die Sozialgerichte viel an Zeit und Arbeit kosten - und das oft ohne Ergebnis.

Die Fälle, in denen die Kläger ganz oder wie im Falle von Hans Grabowski teilweise Recht bekommen, sind jedoch eher selten, wie Deutscher sagt. »Die Erfolgsquote liegt im niedrigen zweistelligen Bereich«. Nur in 10,33 Prozent haben die Kläger im vergangenen Jahr komplett obsiegt, in weiteren 6,64 Prozent teilweise. In rund 83 Prozent aller Fälle haben die Beklagten Recht bekommen. »Das zeigt auch, dass die Behörden meistens richtig entscheiden«, betont Deutscher. Aufgabe des Sozialgerichts ist es, zu überprüfen, ob die Entscheidungen mit der Sozialgesetzgebung übereinstimmen - auch wenn dies nach menschlicher Einschätzung manchmal anders entschieden werden würde. Geht es beispielsweise um neue Behandlungen, die vermeintlich vielversprechend sind, müssen diese dennoch erst von den Kassen übernommen werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) dies überprüft und genehmigt hat. Das sei manchmal schwer zu vermitteln, erfährt Deutscher immer wieder, die Enttäuschung sei groß, wenn die Kasse nichts zahlt.

Ein vielschichtiger Beruf

Das Spektrum, das vom Sozialgericht abgedeckt wird, ist breit: von der Bezahlung von Hilfsmitteln über das Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen bis zu Leistungen der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. »Unser Beruf ist sehr vielschichtig«, erzählt Deutscher, und oft hängen schwere Schicksale dran, wie die des Ehepaars Grabowski. Vieles hat mit medizinischen Fragen zu tun, weshalb die Richter regelmäßig Fortbildungen oder Fachtagungen besuchen, auf denen dann Orthopäden, Psychiater oder andere Fachärzte Themenkomplexe beleuchten. Zudem ist das Sozialgericht sehr Kläger-freundlich: Die Klagen kosten nichts und man kann ohne Anwalt erscheinen.

Doris und Hans Grabowski am Tag ihrer Goldenen Hochzeit am 14. August 2015. Der Rentner pflegt seine kranke Frau seit vielen Jah
Doris und Hans Grabowski am Tag ihrer Goldenen Hochzeit am 14. August 2015. Der Rentner pflegt seine kranke Frau seit vielen Jahren hingebungsvoll. Foto: Privat
Doris und Hans Grabowski am Tag ihrer Goldenen Hochzeit am 14. August 2015. Der Rentner pflegt seine kranke Frau seit vielen Jahren hingebungsvoll.
Foto: Privat

Die Arbeit, erzählt Deutscher, mache ihm viel Spaß, er schätze die Freiheiten, die ihm das Richteramt biete. Die Arbeit sei sinnstiftend - und man schaffe einen Ausgleich. Denn auch wenn die Behörden oft richtig entscheiden, ergeben sich immer mal wieder Überraschungen. Und einigen Menschen tut es schon gut, wenn sie das Gefühl haben, dass sie wahrgenommen werden und ihnen jemand zuhört. Oft gehen die vorherigen Auseinandersetzungen nur schriftlich vonstatten, der Antragsteller und die Behörde haben gar keinen persönlichen Kontakt. Da kann es schon helfen, wenn man sich persönlich vor Gericht trifft. Auch für die Richter ist dies so manches Mal hilfreich, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Zwar werden viele Fälle nach Aktenlage entschieden, aber wenn etwas unklar sei, möchte er den Kläger sehen, sagt Raphael Deutscher.

Zehn Richter in Voll- und vier in Teilzeit arbeiten in 14 Kammern am Reutlinger Sozialgericht, dazu 182 ehrenamtliche Richterinnen. In Reutlingen sei man momentan etwas unterbesetzt, was auch daran liegt, dass die Sozialgerichtsbarkeit im Jura-Studium eher ein Nischen-Dasein friste, längst nicht so öffentlichkeitswirksam ist wie das Strafrecht. Rund ein Drittel der Fälle werden übrigens gar nie verhandelt, oft genügt eine Einschätzung des Richters, die er schriftlich an die Kläger übermittelt - 35 Prozent der Klagen wurden daraufhin im vergangenen Jahr zurückgezogen. (GEA)