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Aktuell Entscheidung

Ortschaftsrat Ohmenhausen: Wie es bei der Windenergie weitergehen soll

Mehr Transparenz, mehr Mitsprache: Der Ortschaftsrat Ohmenhausen stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren zur Nutzung von Windenergie zu. In einem Punkt aber nicht.

Ein Interessenbekundungsverfahren soll Klarheit schaffen, wo und wie ein Windpark auf Reutlinger und Gomaringer Markung entsteht
Ein Interessenbekundungsverfahren soll Klarheit schaffen, wo und wie ein Windpark auf Reutlinger und Gomaringer Markung entsteht. Foto: Agostime/dpa/dpa
Ein Interessenbekundungsverfahren soll Klarheit schaffen, wo und wie ein Windpark auf Reutlinger und Gomaringer Markung entsteht.
Foto: Agostime/dpa/dpa

REUTLINGEN-OHMENHAUSEN. Im Frühjahr lehnte der Ortschaftsrat Ohmenhausen die städtische Stellungnahme im Windenergie-Beteiligungsverfahren in Bausch und Bogen ab: Die Pläne seien zu ungenau, die Abstände zum Ort zu gering, und keiner wisse, wie viele Windräder auf den Vorrangflächen auf Ohmenhäuser Markung errichtet werden sollen. Auch aus den anderen betroffenen Teilorten kam geballte Kritik. Jetzt stand das Thema Windkraft wieder auf der Tagesordnung - und diesmal stimmte das Gremium zu: Ein Interessenbekundungsverfahren samt Gründung einer Arbeitsgruppe soll mehr Klarheit und vor allem Mitsprache für alle Beteiligten schaffen. »Ein Schritt in die richtige Richtung«, kommentierte Werner Koch das geplante Vorgehen.

Der Regionalverband Neckar-Alb hat acht Flächen auf den Gemarkungen von Gomaringen, Mössingen, Nehren, Pfullingen und Reutlingen ausgemacht, die sich für Windparks eignen. »Nach vielen Untersuchungen ist klarer geworden, dass das Gebiet RT-TÜ-01 im Regionalplan Vorranggebiet für Windkraft wäre«, erklärte Stefan Dvorak, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Vermessung, den Stand der Dinge (der GEA berichtete). Und stellte klar: Es gehe aktuell ausschließlich darum, in ein Verfahren zu kommen, das eine gute, auf ausreichender Daten- und Faktenlage basierende Entscheidung ermögliche – aber nicht um eine Entscheidung, ob auf der Vorrangfläche ein Windpark entsteht.

Einfluss gegen null

Die Vorrangfläche, die auch die Gemarkung Ohmenhausen tangiert, ist die gleiche wie die im Frühjahr zur Debatte stehende, allerdings etwas kleiner. Das Gebiet ist weitgehend in kommunaler Hand, was, so Dvorak, eine Steuerung über Pachtverträge ermögliche. Und, machte er deutlich: Wenn der Regionalplan bis Ende 2025 nicht die geforderten Flächen in der Region Neckar-Alb – 1,8 Prozent für Windkraft – ausweist, haben Investoren wegen der »Super-Privilegierung« des Ausbaus erneuerbarer Energien freie Hand, auf Privatflächen zuzugreifen. Der Einfluss der Stadt gehe dann gegen null, weil sie nur noch ein Anhörungsrecht hätte.

Weil die vom Regionalverband benannten Gebiete mehrere Gemeinden betreffen, wird interkommunal gearbeitet. Ein Großteil der als geeignet befundenen Fläche, so Dvorak, liegt auf Gomaringer Markung, »dort gibt es Interesse am Thema Windpark«. Und es gibt bereits Anfragen von Projektierern, versicherte der Stadtplaner. Der geeignetste soll jetzt in einem Interessenbekundungsverfahren ausgewählt werden. Ein gewichtiges Wörtchen mitreden wird dabei die Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen betroffenen Kommunen, die Bezirksgemeinden Ohmenhausen, Bronnweiler und Gönningen inklusive.

Wie es weiter geht

Über die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens und die Gründung einer Arbeitsgruppe berät der Reutlinger Gemeinderat noch im Dezember. Im Frühjahr soll das Interessenbekundungsverfahren in Gang kommen, die Gründung der Arbeitsgruppe ist für Februar 2025 geplant. Die Entscheidung, mit wem die beteiligten Kommunen in die »Optionsphase« gehen, dürfte einen Monat später fallen. Die Optionsphase für die Projektierung des Windparks dauert laut Stefan Dvorak, Chef des Amtes für Stadtentwicklung und Vermessung, etwa ein halbes Jahr. Die finale Entscheidung treffen dann die Gemeinderäte von Reutlingen und Gomaringen. Danach dauert es »mindestens« fünf Jahre, bis der Windpark steht. Eine Bürgerbeteiligung ist für Frühjahr 2025 vorgesehen. (GEA)

Vorab wurde ein Kriterienkatalog für die Interessenten zusammengestellt. Die Arbeitsgruppe bestimmt mit, wer sich vorstellen soll und mit wem sie in die »Optionsphase« gehen will. Anzahl der Windräder, Standorte, Abstände, Schall- und Artenschutz – alle bislang offenen Fragen können mit dem potenziellen Investor geklärt werden. »Erst nach der Optionsphase stehen Beratungen an, ob wir dem Projektierer die Fläche für einen Windpark verpachten«, so Dvorak.

Aus Ohmenhausen komme »kein Gegenwind gegen erneuerbare Energien«, stellte Bezirksbürgermeisterin Andrea Fähnle mit Bezug auf die Frühjahr-Sitzung klar. »Aber ohne konkret vorliegende Pläne und Visualisierungen kann man nicht über ein Gebiet abstimmen.« Interessenbekundungsverfahren und Arbeitsgruppe seien deshalb begrüßenswert, diesmal könne man der Beschlussvorlage zustimmen. Nicht aber der Eingangs-Formulierung »Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird zugestimmt«. Das, so Fähnle, »ist zu pauschal«. Dem schloss sich das Gremium an und beantragte, den Satz zu streichen.

Noch Unklarheiten

Pro Streichung votierte auch Julia Sellner von den Grünen, die vorher ein flammendes Plädoyer pro Ausbau erneuerbarer Energien gehalten hatte – unter anderem mit der Begründung, dass Ohmenhausen wegen der Pachteinnahmen möglicherweise davon profitieren könne. Dr. Rebecca Roy bemängelte, dass der Kriterienkatalog nicht mehr als ein Fragenkatalog sei. »Ich glaube insgesamt an eine gemeinschaftliche Entscheidung«, hielt Stefan Dvorak mit Verweis auf die Arbeitsgruppe entgegen. Werner Koch lobte das Verfahren, weil mit ihm mehr Akzeptanz in der Bürgerschaft zu erreichen sei. »Wir können zeigen, was auf uns zukommt.« Allerdings wollte er erklärt haben, warum die Fläche RT-TÜ-01 an vorderster Stelle steht. »Hier ist es am klarsten«, so Dvorak. Die anderen Flächen seien als Windpark-Standorte generell zwar ebenfalls möglich, es gebe aber noch Unklarheiten wegen Besitzverhältnissen oder einer Überflugschneise der Bundeswehr. (GEA)