REUTLINGEN. Wer noch nicht weiß, ob er heute Dr. Christian Schneider (CDU), Thomas Keck (SPD), Cindy Holmberg (Grüne), Andreas Zimmermann (Die Partei) oder Dr. Carl-Gustav Kalbfell (FDP) den Vorzug geben soll, kann unter www.gea.de/ob-wahl alle Kandidatenporträts und weitere Beiträge zur Reutlinger Oberbürgermeisterwahl nachlesen, oder sich die Videos des GEA-Kandidaten-Checks anschauen.
Die Stadt Reutlingen ist in 70 allgemeine und 17 Briefwahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte wählen kann.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Die Wählerin/Der Wähler kann auch nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Personen wählen.
Jede Wählerin oder jeder Wähler hat eine Stimme, sprich ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel neben den Namen einer/eines im Stimmzettel vorgedruckten Bewerberin/Bewerbers. Alternativ kann der Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile eingetragen werden.
Erste Ergebnisse sind nach Einschätzung des städtischen Presseamts am Sonntagabend ab 18.30 Uhr zu erwarten. Wer mag, kann »live« in der Eingangshalle des Rathauses mitverfolgen, wie sich die Einzelmeldungen der Wahllokale zu einem Gesamtergebnis komplettieren. Die entsprechenden Grafiken werden auf eine Leinwand projiziert, sind aber auch im Netz unter www.reutlingen.de und auch bei uns abrufbar.
Wann das vorläufige Endergebnis feststehen wird, ist schwer vorherzusagen. Bei der jüngsten Oberbürgermeisterwahl 2011 mit nur zwei Kandidaten (und somit entsprechend weniger Auszählaufwand) war’s gegen 18.40 Uhr, acht Jahre zuvor, mit sage und schreibe 14 Bewerbern im ersten Wahlgang, war aber auch bereits um 18.45 Uhr alles in trockenen Tüchern. »Hänger« kann es natürlich immer geben, wenn in einem Wahllokal erneut ausgezählt werden muss, weil es Ungereimtheiten gibt. Wer jedoch erst um 19 oder gar 19.30 Uhr aufschlägt, könnte zu spät dran sein. (GEA)
WIE GEHT’S WEITER?
Am 24. Februar gibt's einen zweiten Wahlgang
Da keiner der fünf Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte, gibt es in drei Wochen, am Sonntag, 24. Februar, einen zweiten Wahlgang, wieder von 8 bis 18 Uhr.
Neue Bewerbungen sind dann möglich, sie müssen bis 11. Februar eingereicht werden. (rh)