Aktuell Reutlingen

Noch keine Helmpflicht

REUTLINGEN. Inline-Skater sind im rechtlichen Sinne Fußgänger. Gemäß Antwort »c« in unserer gestrigen Crashtest-Frage dürfen sie deshalb nur auf Geh- oder kombinierten Geh-/Radwegen fahren. Ausnahme: Wenn kein Bürgersteig vorhanden ist, dürfen Skater ausnahmsweise am Straßenrand dahingleiten. Zwar wurde in der jüngeren Vergangenheit bereits darüber diskutiert, ob ihnen auch Radwege fürs flotte Vorwärtskommen geöffnet werden sollen - spruchreif geworden ist dies allerdings (noch) nicht.

Wo darf geskatet werden? ARCHIV-FOTO: GER
Wo darf geskatet werden? ARCHIV-FOTO: GER

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