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KREIS REUTLINGEN. Zum Schutz vor Ruß und Feinstaubpartikeln richtet die Stadt Reutlingen, wie zahlreiche andere Städte in der Bundesrepublik auch, zum 1. März 2008 eine Umweltzone ein. Darin darf nur mit Fahrzeugen gefahren werden, an deren Windschutzscheibe die rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette klebt. Erhältlich sind sie bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes in Reutlingen oder Münsingen, bei den technischen Kfz-Überwachungsstellen oder in Fachwerkstätten.

Rechts außen ist Vorschrift: die grüne Feinstaub-Plakette, die später als Freifahrschein für Umweltzonen gilt. FOTO: TRINKHAUS
Fragen Sie am Donnerstag Fachleute zum Thema Feinstaubplakette. FOTO: TRINKHAUS
Fragen Sie am Donnerstag Fachleute zum Thema Feinstaubplakette. FOTO: TRINKHAUS

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