Aktuell Amtsgericht

Mitglied der Hells Angels zu Haftstrafe verurteilt

REUTLINGEN. Ein Grund für den Kopfstoß des »Höllen-Engels« in der Diskothek B 27 am 2. März dieses Jahres? »Es gab keinen«, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Henn am gestrigen Dienstag im Amtsgericht Reutlingen. Einmal mehr habe eines der Hells-Angels-Mitglieder mit seinem Verhalten ausdrücken wollen: »Hier sind wir, um zu bestimmen, was uns in einem bestimmten Moment gefällt und was nicht«, so Henn. Was dem nun Angeklagten nicht passte? Ein Blick vielleicht, nicht viel mehr. »Was gucksch du«, hatte der Täter zu einem Disco-Besucher gesagt – und ohne eine Antwort abzuwarten ihm sogleich einen Kopfstoß verpasst.

Ein Totenkopf mit Flügeln ist das Symbol der Hells Angels.
Ein Totenkopf mit Flügeln ist das Symbol der Hells Angels. Foto: dpa
Ein Totenkopf mit Flügeln ist das Symbol der Hells Angels.
Foto: dpa

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