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Missbrauch von Notrufnummer: Reutlinger verurteilt

51-jähriger Reutlinger wegen Missbrauchs von Notrufnummern zu 30 Tagessätzen je 25 Euro Geldstrafe verurteilt.

Zu 750 Euro Strafe wurde ein 51-jähriger Reutlinger vom Amtsgericht verurteilt, sein Vergehen: missbräuchliches Wählen des Notru
Zu 750 Euro Strafe wurde ein 51-jähriger Reutlinger vom Amtsgericht verurteilt, sein Vergehen: missbräuchliches Wählen des Notrufs in zwölf Fällen. Foto: Norbert Leister
Zu 750 Euro Strafe wurde ein 51-jähriger Reutlinger vom Amtsgericht verurteilt, sein Vergehen: missbräuchliches Wählen des Notrufs in zwölf Fällen.
Foto: Norbert Leister

REUTLINGEN. Nach Paragraf 145 Strafgesetzbuch ist das missbräuchliche Wählen einer Notrufnummer eine Straftat. Wer anderen einen Streich spielen will, sollte sich also was anderes ausdenken, als die Polizei oder gar den Rettungsdienst vorbeizuschicken. Denn das ist alles andere als lustig. Und kann richtig teuer werden oder sogar mit Haft bestraft werden. Das musste am Montag auch ein 51-jähriger Reutlinger vor dem Amtsgericht erfahren. Er hatte Widerspruch gegen einen Strafgeldbescheid eingelegt.

Vorgeworfen wurde ihm, dass er in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2024 zwölfmal den Notruf gewählt hatte. Obendrein war er sturzbetrunken gewesen. 2,64 Promille ergab die Kontrolle durch die Polizei in dieser Nacht. 900 Euro hätte er als Strafe bezahlen sollen.

Doch warum hatte er zwölfmal den Notruf gewählt? »Ich habe wegen meines Mitbewohners angerufen«, erklärte der gebürtige Portugiese im Reutlinger Amtsgericht. Einer seiner drei Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft habe mal wieder randaliert, er habe sich bedroht gefühlt, der Mitbewohner sei eine wahre Katastrophe, sagte der 51-Jährige.

Schon öfter die Polizei angerufen

Schon öfter habe er wegen dieser Probleme bei der Polizei angerufen, »ich bin zweimal von dem Mann angegriffen worden, dabei bin ich schwer krank, Bandscheibe, eingequetschter Muskel«, schilderte der Angeklagte. »Aber was konkret ist denn in dieser Nacht passiert?«, fragte Richterin Natalia Gertner. »Ich habe einen Kopfhörer gefunden und hatte technische Probleme, als ich den Notruf wählte: Ich habe nichts gehört«, sagte der Angeklagte.

Aber wieso er denn zwölfmal angerufen habe, fragte die Richterin. »Und kein einziges Mal haben Sie sich gemeldet.« Als die Polizei dann in der Wohnung stand, machte der Anrufer keine Angaben. Und derjenige, der vermeintlich die Probleme in der WG verursacht haben soll, war nicht vor Ort.

Alkohol im Spiel

»Ja, als klar war, dass die Polizei kommt, ist er abgehauen«, sagte der Angeklagte. »Also war es keine Notlage, als Sie angerufen haben?«, fragte Gertner. »Doch«, versicherte der gebürtige Portugiese und wand sich sichtlich. Offensichtlich hatte der Alkohol in dieser Nacht eine nicht unbeträchtliche Rolle gespielt – dennoch sei nun mal das Wählen einer Notrufnummer strafbar, so die Richterin.

Sie schlug dem Mann vor, seinen Einspruch gegen den Strafbescheid auf die Höhe der Strafe zu begrenzen – also, darauf, dass er eine geringere Strafe wolle. Der Angeklagte zeigte sich einsichtig. Vor allem als Gertner erläutert hatte, was ihm ansonsten blühte: »Die Staatsanwaltschaft hatte für einmal Wählen der Notrufnummer 10 Tagessätze gefordert.«

750 Euro Strafe

Das hätte in seinem Fall 120 Tagessätze ausgemacht. Weil aber auch die Staatsanwaltschaft genauso wie die Richterin »über die Situation in dieser Reutlinger Siedlung Bescheid weiß«, so Gertner, stehen unterm Strich 30 und nicht 120 Tagessätze Strafe. Die Staatsanwaltschaft war von einem monatlichen Einkommen von 900 Euro ausgegangen und hatte 30 Euro pro Tagessatz festgesetzt.

Doch die Richterin ließ noch mehr Milde walten und schlug 25 Euro pro Tagessatz vor. Macht insgesamt 750 Euro Strafe – was für einen Bürgergeldempfänger immer noch ein riesiger Batzen ist. »Sie können die Strafe in Raten abzahlen oder, wenn es Ihnen körperlich besser gehen sollte, auch abarbeiten«, sagte Natalia Gertner. »Wir wissen, dass das Leben dort in der Siedlung nicht einfach ist.« (GEA)