Aktuell Verbraucherschutz

Mindesthaltbarkeit auch für Elektrogeräte

REUTLINGEN. Grad gekauft, schnell kaputt: Besitzen manche Elektrogeräte ein eingebautes Verfallsdatum? Handfeste Beweise gibt es nicht, doch warum auch immer: Der zunehmende vorzeitige Ausfall von Konsumgütern ist »ein echtes Ärgernis für die Verbraucher«, sagt Prof. Dr. Tobias Brönneke, Mitglied der Verbraucherkommission Baden-Württemberg. Das Beratergremium der Landesregierung fordert jetzt eine Pflicht zur Angabe einer klaren Mindesthaltbarkeitsdauer – »im Grunde nicht anders als bei einer Flasche Milch«.

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