REUTLINGEN. Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Volksverhetzung: So lautet die Anklage gegen einen 18-Jährigen, der am 9. Juni vergangenen Jahres einen 37-Jährigen lebensgefährlich verletzt hat. Wenige Tage zuvor hatte der Jugendliche auf dem Reutlinger Marktplatz ein Lied der verbotenen rechtsradikalen Band »Landser« gespielt, das seit 2003 auf dem Index steht, und den Hitlergruß gezeigt. Am Tag des Angriffs auf den US-Amerikaner saß der 18-Jährige im Außenbereich vor dem als links bekannten autonomen Jugendzentrum »Kulturschock Zelle«. Dort wurde er von dem Geschädigten auf das Messer angesprochen, das er in der Hand hielt. Der 37-Jährige war, so Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher, zwar alkoholisiert, aber klar.
Messer in Herzgegend gerammt
Es kam zu einem Gespräch, aus dem sich ein Streit entwickelte, in dessen Verlauf der US-Amerikaner versuchte, zu deeskalieren. Der junge Mann sei aber immer aggressiver geworden, habe Hass gegen Ausländer geäußert, und schließlich habe er dem Opfer ein Springmesser etwa acht Zentimeter tief in die Herzgegend gerammt. Anschließend entfernte sich der Täter und zeigte dabei den Hitlergruß. Das Opfer konnte selbst noch die Polizei rufen, und dank einer sofortigen Not-Operation hat er überlebt. Der Angeklagte habe den Tod des Opfers jedoch billigend in Kauf genommen, so Hölscher.
Seit dem Mordversuch befindet sich der junge Mann, den die Polizei kurz nach der Tat fassen konnte, in der Jugendvollzugsanstalt. Ins Gericht geführt wurde an diesem ersten Verhandlungstag ein großer, hagerer Jugendlicher, blass, mit modischem Haarschnitt, der nervös seine Hände reibt. Nichts erinnert an einen Rechtsradikalen oder gar Neonazi, als der er vor einem halben Jahr noch unterwegs war. Über seine Pflichtverteidigerin Katrin Lingel lässt er eine Erklärung verlesen. Zunächst knapp zum Vorwurf der Volksverhetzung: Er habe das Lied abgespielt, aber keinen Hitlergruß gezeigt.
Streit über die »politische Gesinnung«
Dann ging Lingel auf die Vorkommnisse vor der Zelle ein, die im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen. Ihr Mandant sei im Juni 2023 wohnsitzlos gewesen, habe sich am 9. Juni vor der Zelle aufgehalten. Mit seinem Messer habe er eine Melone zerschnitten. Der Geschädigte sei um die Mittagszeit auf ihn zugekommen und habe ein Gespräch über seine damalige politische Gesinnung mit ihm begonnen. Das habe zu einem Streit geführt, der immer heftiger wurde. Der Geschädigte habe die Fäuste geballt, der Angeklagte hatte das Messer noch in der Hand. Was dann passierte, wisse er nicht mehr genau, er habe »völlig zugemacht«. Nach der Tat dachte er nur noch »weg, weg, weg«, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen. »Das war nicht geplant, es hat sich aus einem Streit entwickelt«, so die Anwältin im Namen ihres Angeklagten. »Es tut ihm unfassbar leid.«
Der Angeklagte wurde zum Tatzeitpunkt dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet, äußerlich sei dies schon ersichtlich gewesen an der Glatze, den schwarzen Stiefeln, den Tarnhosen und der Bomberjacke. Was er denn dann an der Zelle gewollt habe, fragte der Vorsitzende Richter: »Das ist doch ein Widerspruch«. Monate zuvor war er als Punk in linken Kreisen unterwegs, berichtete der Angeklagte. Als er nun wieder an der Zelle auftauchte, waren die Bekannten von früher offensichtlich überrascht, dass er plötzlich als Skinhead vor ihnen stand. Es habe am Tag vor der Tat schon Stress gegeben, berichtete der Jugendliche vor Gericht. Hinzu kamen Amphetamine, die er immer wieder nahm. »Die putschen mich auf, machen mich aber auch leicht reizbar.«
Richter Hornikel wollte nach einer Pause, um die der Angeklagte gebeten hatte, Details wissen, vor allem zu den Gründen der Tat. Ob die Motive an seiner »Gesinnung« lagen, wollte er wissen. Der Angeklagte druckste herum, er wisse es nicht, er denke schon, er könne es nicht genau sagen. Er habe mit dem Opfer über seinen Ausländerhass gesprochen, und der habe diesen auf sich bezogen. Seine damalige Gesinnung sei »rechts« gewesen, »rechtsextrem, gegen Ausländer halt«. Persönlich hatte er nichts gegen den Geschädigten, aber als dieser vor ihm stand, habe er sich angegriffen gefühlt. Es kam zu einem Handgemenge, ihm sei die Hand abgerutscht und das Messer geriet in die Brust des Opfers. »Ich weiß nicht mehr, was genau passiert ist.« Auch sei ihm nicht klar gewesen, wie schwer die Verletzung war, als er geflohen ist. Nach der Tat sei er zu seiner Mutter nach Pfullingen gelaufen, diese war aber nicht da. Kurze Zeit später wurde er von der Polizei aufgegriffen, die Verhaftung verlief problemlos, der Angeklagte erschien den Beamten klar und zurechnungsfähig, sagten die in ihren Zeugenaussagen aus.
Ein Aktenordner voll Google-Verläufe
Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher hakte dann aber doch beim »Zauberwort rechte Gesinnung«, wie sie es nannte, nach. Was genau das sei, wollte sie wissen: »Was haben Sie damals gedacht?« Wieder fand der Angeklagte kaum Worte – er wiederholte »Ausländerhass, halt rechtsextrem« – woraufhin ihm Hölscher vorhielt, dass er dies gelebt habe. »Sie haben sich intensiv damit befasst, wir haben Verläufe, was Sie alles gegoogelt haben«, hielt sie ihm vor und hob einen dicken Aktenordner in die Höhe. »Ich weiß nicht viel darüber, das ist schon lange her«, antwortete der Angeklagte. »Aber das war doch nichts Punktuelles, das nach einer Stunde wieder vorbei ist«, insistierte Hölscher. Doch der Angeklagte blieb bei den kargen Angaben zu seiner »Gesinnung«. Fragen der Nebenklage beantwortete er überhaupt nicht.
Das Verfahren am Landgericht Tübingen wird am Freitag, 16. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt. (GEA)
Im Gerichtssaal
Richter: Dirk Hornikel (Vorsitzender), Bianca Dahm, Denis Fondy, Schöffen: Susanne Schettler, Thomas Holbein, Oberstaatsanwältin: Rotraud Hölscher, Pflichtverteidigerin: Katrin Lingel.

