REUTLINGEN/TÜBINGEN. Ihre Urteile begründen Richter in aller Regel ohne große Emotionen. Herbert Escher, Vorsitzender der Schwurgerichtskammer am Tübinger Landgericht, konnte gestern seinen Ärger passagenweise nicht verbergen - über einen Angeklagten, der vor Selbstmitleid zergeht und nicht den Funken von Einsicht in seine Taten zeigt. Das wurde ihm letztlich zum Verhängnis: Wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen drei kleinen Töchter und Mordversuch an einem Au-pair-Mädchen im Nachbarhaus verurteilte ihn die Kammer zu dreizehn Jahren Gefängnis.
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