Aktuell Reutlingen

Möglicherweise doch lebenslang

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Ihre Urteile begründen Richter in aller Regel ohne große Emotionen. Herbert Escher, Vorsitzender der Schwurgerichtskammer am Tübinger Landgericht, konnte gestern seinen Ärger passagenweise nicht verbergen - über einen Angeklagten, der vor Selbstmitleid zergeht und nicht den Funken von Einsicht in seine Taten zeigt. Das wurde ihm letztlich zum Verhängnis: Wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen drei kleinen Töchter und Mordversuch an einem Au-pair-Mädchen im Nachbarhaus verurteilte ihn die Kammer zu dreizehn Jahren Gefängnis.

Landgericht Tübingen
Wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen drei kleinen Töchter und Mordversuch an einem Au-pair-Mädchen verurteilte die Schwurgerichtskammer am Tübinger Landgericht einen 45-jährigen zu 13 Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung. FOTO: PR
Wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen drei kleinen Töchter und Mordversuch an einem Au-pair-Mädchen verurteilte die Schwurgerichtskammer am Tübinger Landgericht einen 45-jährigen zu 13 Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung. FOTO: PR

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.