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Lärmaktionsplan Reutlingen: Die Verwaltung legt nach

Warum die Stadt Reutlingen nach der Entwurf-Ablehnung durch den Gemeinderat trotzdem Maßnahmen vorziehen kann.

Auf der Sondelfinger Straße soll ganztags Tempo 30 gefahren werden. Foto: Frank Pieth
Auf der Sondelfinger Straße soll ganztags Tempo 30 gefahren werden.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Die konservative Gemeinderatsmehrheit hat den Entwurf zur 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Ende Mai durchfallen lassen. 26 Maßnahmen fürs Reutlinger Stadtgebiet standen darin, das Gros Temporeduzierungen von 40 auf 30 insbesondere auf den Ortsdurchfahrten der Teilorte. Nun legt die Verwaltung wie berichtet fünf Maßnahmen vor, die sie als verkehrliche Anordnung vorneweg umsetzen will – sprich: Der Gemeinderat kann nicht mitreden.

Dass zumindest ein Teil der städtischen Vorschläge quasi über die Hintertür wieder reinkommt, verwundert und verärgert nicht nur die konservativen Stadträte – auch in den Social-Media-Kanälen kursiert die Frage: »Wie kann das gehen?«

»Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist überfällig«

Albert Keppler, als Ordnungsamtsleiter auch Chef der unteren Straßenverkehrsbehörde, macht auf Nachfrage nochmals deutlich, was die Krux ist: Es gibt für die Lärmplanung keine fixen Werte. Anders als etwa bei der Luftreinhaltung. Ab 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft muss die Stadt handeln, zum Beispiel Fahrverbote aussprechen. »Knallhart und einklagbar«, so Keppler.

Bei der Lärmaktionsplanung verweben sich europäische und deutsche Richtlinie, Schutzverordnungen, Paragrafen der Straßenverkehrsordnung und der Kooperationserlass des Landes – der eigentlich »der Vereinheitlichung der Ermessensausübung bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen« dienen soll – zu einem vom Laien schwer zu verstehenden Ganzen. Dabei ist generell der erwünschte Gesundheitsschutz abzuwägen mit den Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und -fluss.

Grundsätzlich kann Lärmschutz auch ohne Aktionsplan gemacht werden, was die Stadt jetzt mit den fünf Maßnahmen tut, ohne die Politik zu fragen – auf Grundlage des Paragrafen 45 der Straßenverkehrsordnung. Darin geht es um »Gefahrenabwehr«.

Unfallschwerpunkte, Abgaswerte oder eben Lärmbelastung ab Werten von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht geben der Behörde Eingriffsmöglichkeiten, wie etwa Tempo-Drosselung. Ab den Werten 70/60 besteht sogar »Anordnungspflicht« nach einer Entscheidung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs, weil bei so hohen Lärmzahlen in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen werde. Aber selbst dieser Wert sei nicht »bombenfest«, so Keppler. Allerdings erreiche man solche Belastungen in Reutlingen kaum noch.

Auf dieser Grundlage zieht die Verwaltung nun, wie berichtet, fünf der insgesamt 26 vorgesehenen Maßnahmen vor, die sie als verkehrsrechtliche Anordnung umsetzen wird: Auf der Riedericher Straße in Mittelstadt wird zwischen Wieslen-straße und der Straße Am Wieslenbach Tempo 30 angeordnet. In Betzingen bekommt ein 180 Meter langer Abschnitt auf der Jettenburger Straße, auf dem heute noch 50 gefahren wird, ebenfalls 30 verordnet. In Reicheneck soll die Geschwindigkeit auf der Ortsdurchfahrt künftig nachts auf 30 gedrosselt werden. Die Sondelfinger Straße bekommt aus Lärmschutzgründen ganztags Tempo 30 verordnet. Auf der B 28 gen Tübingen wird der Tempo-80-Abschnitt vom Hohbuchknoten Richtung Betzingen um 200 Meter verlängert.

Albert Keppler ist zuversichtlich, dass die fünf Anordnungen der rechtlichen Bewertung standhalten. Auch weil sie gleich drei Kriterien erfüllen: Lärmwerte über 67(db tags)/57(db nachts), eine große Anzahl an lärmbetroffenen Anwohnern und keine zu erwartende Verkomplizierung bestehender Verkehrsregeln.

»Bereits die zweite Fortschreibung hat viel zum Gesundheitsschutz in der Stadt beigetragen«

»Fünf von 26 Maßnahmen abgeräumt -immerhin«, sagt Keppler. Und: Ein gutes Dutzend weiterer Straßenabschnitte in Reutlingen erfüllten ähnliche Voraussetzungen. Derweil dräut die Zeit. Die Fortschreibung ist »überfällig«, sagt Keppler. Die Pflicht, einen Lärmplan aufzustellen, bleibt. Der Bundesrepublik droht wegen fehlender Lärmaktionspläne ein Vertragsverletzungsverfahren. Der Gemeinderat ist verpflichtet, einen Plan zu verabschieden. »Aber er ist eben nicht verpflichtet, den Plan zu verabschieden, den wir vorlegen.«

Die Ablehnung Ende Mai war rechtens. Oberbürgermeister Thomas Keck hatte noch ermitteln lassen, ob er dagegen Widerspruch einlegen muss. Im Rathaus hatte man den Kooperationserlass des Landes so gedeutet, dass man ab Lärmwerten von 67/57 Dezibel tätig werden muss (der Erlass spricht von »reduziertem Ermessen hin zur grundsätzlichen Pflicht zur Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen«). Man musste sich jedoch vom Tübinger Regierungspräsidium belehren lassen, dass dem nicht so ist. Die Werte seien nicht fix.

Die CDU-Fraktion, die bei der letzten Fortschreibung 2020 maßgeblich den Reutlinger Tempo-Flickenteppich mit verursacht hatte, hatte in der Mai-Sitzung eine Mehrheit für ihren Vorstoß gefunden, Reutlingen zur Tempo-40-Modellstadt zu machen. Das Bundesministerium wird darüber nun entscheiden. »Das kann dauern«, sagt Keppler. Bisher gilt nach dem Ortsschild Tempo 50, wenn nichts anderes angeordnet ist, danach würde 40 gelten. »Die 30er-Zonen in den Wohngebieten sind nicht betroffen, auch nicht Straßen wie etwa die Tübinger Straße, mit Lämwerten jenseits 70/60 – das ist zumindest unsere Auffassung«, sagt Keppler vorsichtig.

Der nächste Lärmplan kommt. Alle fünf Jahre muss die Kommune ihn fortschreiben. Das Ringen um Stundenkilometer geht weiter in Reutlingen. »Ich bin des Themas nicht überdrüssig«, versichert der Ordnungsamtschef. Lärm sei »ein unterschätztes Gift. Die Mühe lohnt sich«.

»Das Thema ist emotional«

Bereits die zweite Fortschreibung habe »viel zum Gesundheitsschutz in der Stadt beigetragen«. Insgesamt eine »Erfolgsgeschichte«, findet er. Als 2012 auf der Ohmenhäuser Ortsdurchfahrt Tempo 30 angeordnet wurde, war’s ein Aufreger. Inzwischen seien die 30er-Regelungen im ganzen Ländle verbreitet und »in den Köpfen drin«. Das sinkende Geschwindigkeitsniveau entlaste nicht nur die Ohren, die Unfallzahlen sänken.

In der Vergangenheit haben Kommunen immer wieder beklagt, dass ihnen bei der Verkehrsgestaltung in Sachen Geschwindigkeit ein zu strenges Korsett angelegt ist. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung öffnen sich im Paragraf 45 neue Türen unter anderem für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Bereichen mit hohem Fußgänger- und Radfahreraufkommen.

Die Verwaltung hat den Rat in der jüngsten Gemeinderatssitzung über die fünf Maßnahmen informiert – mittels Mitteilung. Die Reaktion folgte prompt. Georg Leitenberger (FWV) stellte den Geschäftsordnungsantrag, die Mitteilung für die nächste Sitzung (22. Juli) zum Top zu erheben – und damit den Räten die öffentliche Diskussion zu ermöglichen: »Das Thema sei zu emotional.«

Die AfD hatte zuvor schon in einem Antrag Oberbürgermeister Thomas Kecks »Alleingang« gerügt und die Tatsache, dass er sein Ansinnen kurz nach der Mai-Sitzung zunächst der Presse mitgeteilt hatte, was die Fraktion als »Missachtung und Brüskierung der gewählten Vertreter der Bürgerschaft« wertet. (GEA)