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Aktuell Lärmaktionsplan

Kommt doch Tempo 30 in den Reutlinger Stadtteilen?

Der Reutlinger Gemeinderat hat in einer hitzigen Sitzung mit knapper Mehrheit den Lärmaktionsplan gekippt und sich damit unter anderem gegen Tempo 30 in den Bezirksgemeinden entschieden. Wie das Rathaus nun weiter vorgeht.

Tempo 30: Vor allem daran scheiden sich auch in Reutlingen die Geister.
Tempo 30: Vor allem daran scheiden sich auch in Reutlingen die Geister. Foto: Stefan Sauer/dpa/dpa
Tempo 30: Vor allem daran scheiden sich auch in Reutlingen die Geister.
Foto: Stefan Sauer/dpa/dpa

REUTLINGEN. Es war ein Paukenschlag: In einer hitzigen Sitzung beschloss der Reutlinger Gemeinderat am Dienstag vor einer Woche mit einer knappen Mehrheit, die dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplans abzulehnen. Diese würde - grob zusammengefasst - vor allem in den Bezirksgemeinden Tempo 30 auf den Durchgangsstraßen vorsehen. Auch auf den Bundesstraßen wären Temporeduzierungen geplant gewesen. Nach der Sitzung blieben viele offene Fragen.

War die Entscheidung des Gemeinderats, den Lärmaktionsplan abzulehnen, rechtswidrig?

Nein, die Ablehnung des Gemeinderats war nicht rechtswidrig. Das hatte OB Keck noch in der entsprechenden Sitzung prophezeit, weil er davon ausgegangen war, dass die mit dem Reutlinger Lärmaktionsplan umgesetzten Vorgaben bindend sind - also nicht einfach abgelehnt weden können. Keck hat nach der Gemeinderatssitzung beim Regierungspräsidium Tübingen prüfen lassen, ob für ihn eine Widerspruchspflicht gegen den Beschluss besteht. Dies ist nicht der Fall, lässt das Rathaus jetzt verlauten.

Ist der Lärmaktionsplan gesetzlich bindend?

Jaein. Es gibt eine EU-Richtlinie, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Bürger sollen vor gesundheitsschädlichem Lärm geschützt werden. Die Richtlinie gibt aber keine Grenzwerte vor. Das hat wiederum die baden-württembergische Landesregierung mit dem »Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung« getan. Bei Werten von über 67 db(A) am Tag sowie von über 57 db(A) in der Nacht muss gehandelt werden, einen »Ermessensspielraum« gibt es bei Werten knapp darunter. Daraus ergibt sich, dass an manchen Straßen das Tempo gedrosselt werden sollte, um Lärm zu regulieren. In der Reutlinger Stadtverwaltung ist man davon ausgegangen, dass sich aus dem Kooperationserlass »eine Verbindlichkeit für die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen ergibt«. Diese Auffassung habe das RP Tübingen »nicht bestätigt«, heißt es von Stadtseite.

Warum hat der Gemeinderat über den Lärmaktionsplan überhaupt abgestimmt, wenn er sowieso Vorgabe ist?

Die konkrete Ausgestaltung des Lärmaktionsplans obliegt den Kommunen - und somit hat der Gemeinderat ein Mitspracherecht und kann über die einzelnen Maßnahmen abstimmen. Diese spezifischen Maßnahmen wurden in Reutlingen vergangenen Dienstag abgelehnt. Neben Temporeduzierungen können auch Verkehrsführung, Lärmschutzwände oder Flüsterasphalt eine Möglichkeit sein. Der Kooperationserlass des Landes ist kein Gesetz, er ist für die Stadt »nicht so stark bindend wie ein Gesetz«, heißt es weiter aus der städtischen Pressestelle. Wenn die (finanziellen oder verkehrlichen) Folgen einer Lärmschutzmaßnahme übermäßig groß sind, kann der Gemeinderat beispielsweise entscheiden, von einer Temporegulierung abzusehen. Er hat einen Spielraum.

Wie geht es nun weiter?

Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck hat beschlossen, die Maßnahmen, die durch die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gedeckt sind, »durch die Verkehrsbehörde anordnen zu lassen«. Heißt also: trotzdem Temporeduzierung auf einigen, lärmbelasteten Strecken. Er sagt: »Ich möchte keine weitere Zeit verlieren, sondern stattdessen lieber so schnell wie möglich die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Reutlingerinnen und Reutlinger umsetzen, zu denen wir verpflichtet sind.«

Wieso kann der OB hier über den Beschluss des Gemeinderats hinweggehen?

Keck betont, dass er nach gesetzlichen Vorgaben handle: »Wir sind der Ansicht, dass der Beschluss des Gemeinderats die Straßenverkehrsbehörde nicht ihrer Aufgabe enthebt, auf Straßenabschnitten, deren Lärmpegel tagsüber 67 dB(A) und nachts 57 dB(A) übersteigt, tätig zu werden.«

Und was wird aus dem Wunsch, Tempo-40-Modellstadt zu werden?

Die Gemeinderatsmehrheit will, dass durchgängig auf allen Durchgangsstraßen Tempo 40 gelten soll. Die Stadtverwaltung beantragt nun also beim Bund, Reutlingen zur Modellkommune für Tempo 40 zu erklären. Hieße das, bestehende Tempo-30-Regelungen, einst eingeführt aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen, werden wieder gekippt? Das würde viele Bezirksgemeinden betreffen. Hier gebe es noch »einige ungeklärte Fragen«, heißt es aus der Stadtverwaltung. Wenn die Rückmeldung aus dem Bundesverkehrsministerium zu einem flächendeckenden Tempo 40-Versuch da ist, prüft das Rathaus, inwiefern die Maßnahmen des Lärmaktionsplans, die »im Ermessensbereich« liegen, nochmal dem Gemeinderat vorgelegt werden. Also die Maßnahmen, die nicht zwingend vom Kooperationserlass des Landes gedeckt sind.

Warum hat Reutlingen aktuell so einen Tempo-Flickenteppich?

Der Flickenteppich, der von vielen Gemeinderäten kritisiert wird, ist auf die Entscheidungen des Gremiums zurückzuführen. Die Verwaltung hatte 2020, bei der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans, vorgeschlagen, auf vielen Straßen komplett Tempo 30 einzuführen. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat damals nur zum Teil gefolgt. Im »Pflichtbereich« wurde Tempo 30 beschlossen, auf den Abschnitten, auf denen es Ermessensspielraum gab, hat der Gemeinderat Tempo 40 beschlossen. (GEA)