Aktuell Reutlingen

Kinder als Co-Piloten: Zulässig oder fahrlässig?

REUTLINGEN. Vor Reutlingens Kindergärten und Grundschulen kann man's immer wieder beobachten: Eltern chauffieren ihren Nachwuchs auf dem Beifahrersitz, anstatt ihn im Fond unterzubringen. Zwar sitzen die lieben Kleinen meist in speziellen Kindersitzen - aber eben vorn. Und das, obwohl doch vom Volksmund kolportiert wird, dass Mädchen und Jungen bis zum Erreichen ihres zwölften Lebensjahres auf die Rückbank gehören.

Fürs Fotoshooting darf der dreijährige Tim Sieben-Haussen ausnahmsweise auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Normalerweise sitzt
Legal, aber unvernünftig: vorschriftsmäßig gesichert, dürfen Kinder vorne mitfahrern. Auf der Rückbank sind sie aber deutlich besser aufgehoben. GEA-FOTO: PACHER
Legal, aber unvernünftig: vorschriftsmäßig gesichert, dürfen Kinder vorne mitfahrern. Auf der Rückbank sind sie aber deutlich besser aufgehoben. GEA-FOTO: PACHER

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