REUTLINGEN. Auch acht Wochen nach der Einführung der »geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse« raucht den Personalchefs im Paragraphen-Dschungel der praktischen Anwendung von Bestimmungen, die zu Erleichterungen bei der Job-Vermittlung führen sollten, immer noch der Kopf. Seit dem 1. April gelten die geänderten Gesetze. Als Service für ihre Firmenkunden hat die AOK Reutlingen Spezialseminare zu diesem Thema angeboten. Über 1 000 Interessierte haben die Möglichkeit genutzt, sich die Änderungen von einem kompetenten Expertenteam an konkreten Sachverhalten erklären zu lassen. Hier noch einmal die häufigsten Fragen und Antworten:
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