Aktuell Alkohol

Kein Anlass für ein generelles Alkoholverbot

REUTLINGEN. Wer einmal versucht hat, an der Tankstelle kurz vor 22 Uhr ein alkoholisches Getränk zu kaufen, kennt diese Szene: Eine Schlange mit nervös wirkenden Menschen aller Altersstufen, den Blick auf die Uhr gerichtet, in der Hand eine Flasche Wein oder einen Sechserpack Bier. Je weiter der kleine Zeiger Richtung zehn vorrückt, desto hektischer werden die Zahlungsvorgänge. Punkt 22 Uhr schiebt das Kassensystem automatisch einen Riegel vor. Alkoholische Getränke können dann nicht mehr abgerechnet werden. Selbst verständnisvollen Tankwarten sind die Hände gebunden.

Beim öffentlichen Ärgernis bleibt es nicht immer: Vielen Städten kommt ein generelles Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen gerad
Beim öffentlichen Ärgernis bleibt es nicht immer: Vielen Städten kommt ein generelles Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen gerade recht. GEA-ARCHIVFOTO: MEYER
Beim öffentlichen Ärgernis bleibt es nicht immer: Vielen Städten kommt ein generelles Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen gerade recht. GEA-ARCHIVFOTO: MEYER

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