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Handgreiflicher Streit um einen Parkplatz endet vor dem Reutlinger Amtsgericht

Anklage gegen zwei Männer nach einem handgreiflichen Streit mit einem städtischen Mitarbeiter um einen Parkplatz: Das Amtsgericht stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Hier im Amtsgericht fand die Verhandlung statt.
Hier im Amtsgericht fand die Verhandlung statt. Foto: Gabriele Böhm
Hier im Amtsgericht fand die Verhandlung statt.
Foto: Gabriele Böhm

REUTLINGEN. Zeugenaussagen widersprachen sich und passten teilweise auch nicht zum Polizeiprotokoll: »Eine schwierige Sache«, fasste Amtsrichter Philipp Ries zusammen, der den Fall eines 48-Jährigen aus Bad Urach und seines 26-jährigen Sohns verhandelt hat. Ein Mitarbeiter des städtischen Sozialamts hatte gegen die beiden Anzeige erstattet. Sie mussten sich nun wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung verantworten.

Im Oktober 2024 hatte der Vater den Sprinter einer Entrümpelungsfirma vor einer Asylbewerberunterkunft im Storlach abgestellt. Er nutzte dabei einen für städtische Bedienstete ausgewiesenen Parkplatz. »Ich wollte ja nur schnell zwei schwere Werkzeugkoffer ausladen«, ließ der 48-Jährige den Richter wissen. Dies habe er damals auch einem herbeieilenden Mitarbeiter des Sozialamts (49) gesagt, der ihn dazu aufforderte, den Wagen sofort zu entfernen – sonst rufe er das Ordnungsamt. »Er war gleich sehr aggressiv und ging auf mich los«, so der Angeklagte. Und: Es habe ihn verunsichert, als sein Gegenüber etwas aus der Tasche zog. Zwar sei es nur ein Ausweis gewesen, doch zu diesem Zeitpunkt war die Stimmung insgesamt wohl schon sehr aufgeheizt. Auch, weil der Mann seinerseits Handyaufnahmen machen wollte und – so der Stadtbedienstete – mit dem Gerät vor seinem Gesicht »herumgefuchtelt« habe.

Am Hals gepackt und gewürgt

Durch die lautstarke Auseinandersetzung waren inzwischen auch der Sohn des Entrümplers, sein Stiefsohn (18) und ein Neffe (15) auf den Disput aufmerksam geworden und herbeigeeilt. Der Neffe gab an, der Stadtbedienstete habe ihn derart am Hals gepackt und gewürgt, dass er zum Arzt musste und tagelange Schwellungen davongetragen habe. Er habe die Hand von seinem Hals weggeschlagen und – um sich zu wehren – seinem Gegenüber einen Fausthieb verpasst. Der Stadtbedienstete ist daraufhin zu Boden gegangen, soll eine Schädelprellung erlitten haben. Später zeigte er den Entrümpler an, da er glaubte, dass dieser zugeschlagen hat. »Ich habe mich von der Familie eingekesselt und bedroht gefühlt«, sagte der Sozialamtsmitarbeiter. Gewürgt will er niemanden haben.

Schädelprellung erlitten

Um die Sache zu deeskalieren, habe der Sohn des Entrümplers den Stadtbediensteten auf dem Boden festgehalten, während die beiden jungen Leute sich darum bemüht hätten, den Vater zu beruhigen. Da die Zeugen jeweils unterschiedliche Einzelheiten zu Protokoll gaben, war der Tathergang nicht mehr einwandfrei nachzuvollziehen. Als die Familie sich einige Tage später beim Stadtbediensteten entschuldigen wollte, war dieser offenbar nicht zu sprechen.

Auch nach mehrfachen Nachfragen von Richter, Staatsanwalt Nicolaus Wegele und den beiden Rechtsanwälten Horst Epple und Benjamin Fischer wurde der Sachverhalt nicht klarer. »Es gab um diese Uhrzeit, gegen 17.30 Uhr, keine Parkplatznot«, sagte Epple. Es sei unnötig gewesen, einen derartigen Streit vom Zaun zu brechen. Für die Angeklagten spreche, dass sie auf die Polizei warteten, die der Stadtbedienstete gerufen hatte.

Nach kurzer Beratung einigten sich der Richter und die Anwälte. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, was bei dem Vater allerdings erst nach Zahlung von 300 Euro an den Förderverein Sonnenstrahlen zum Tragen kommt. »Es ist ein Kompromiss und es bleibt ein G’schmäckle«, sagte Richter Ries. Sein Rat an die streitenden Parteien: »In Zukunft bei solchen Auseinandersetzungen einfach weggehen!« (GEA)