Dass gestern Abend längst nicht alle Fragen (hier ein Auszug) beantwortet werden konnten, war auch klar. Ein paar weniger sind es jetzt aber in jedem Fall.
? Die Frontscheibe ist gesplittert, mein Auto deshalb nicht mehr verkehrstüchtig, aber: Ersatz, so verlautet aus der Werkstatt, lasse sich auf die Schnelle nicht herbeischaffen. Da gäbe es Lieferengpässe. Frage: Kann ich in diesem Fall mit einem von der Kasko finanzierten Mietwagen in den Urlaub fahren?
Leider nein, da in der Kaskoversicherung kein Mietwagen versichert ist. Sofern Sie einen Schutzbrief haben, können Sie eventuell einen Mietwagen über diesen bekommen. Allerdings ist dies in der Regel zeitlich und betragsmäßig begrenzt.
? Ich habe Schäden an Haus und Auto, erreiche aber die Versicherung nicht: Kann ich den Schaden einfach fotografieren/dokumentieren und auf eigene Faust sofort reparieren lassen?
Fotografieren und dokumentieren ist kein Fehler. Allerdings dürfen nur solche Schäden repariert werden, die der Vermeidung von Folgeschäden dienen, wie das Abdecken von Dächern mit Planen oder der Ersatz der Windschutzscheibe, damit es nicht ins Fahrzeug regnet.
? Wie lange habe ich Zeit, den Schaden an die Versicherung zu melden?
In der Regel sollte dies schnellstmöglich geschehen. Allerdings dürfte dies bei solchen Großschäden manchmal schwierig sein und es ist davon auszugehen, dass hier die Versicherer auch nicht unbedingt auf die Meldefristen achten.
? Was ist, wenn ich einen Hagelschaden erst später entdecke?
Dann sollten Sie diesen auf jeden Fall noch Ihrer Versicherung melden.
? Ich habe mir ein neues Auto bestellt und dafür vertraglich meinen Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben. Jetzt ist der Gebrauchtwagen völlig kaputt und damit meine Finanzierung für den Neuwagen. Wie ist das versicherungsrechtlich zu sehen?
Steht der Gebrauchtwagen beim Händler, hat der eine sogenannte Obhutspflicht und sollte eine Obhutsversicherung für seinen Betrieb abgeschlossen haben. Über diesen Vertrag wird dann das Fahrzeug reguliert. Hat der Wagenbesitzer das Fahrzeug noch nicht beim Händler, sind bis zur Abmeldung (maximal vier Wochen) des alten Autos beide Fahrzeuge versichert. Allerdings nur so, wie das alte Auto bisher versichert war.
? Ich habe in meinem Kfz-Versicherungsvertrag die Option »Garagenfahrzeug« angegeben. Während des Unwetters hatte ich es aber auf der Straße vor meiner Garage geparkt. Zahlt die Versicherung trotzdem?
Ja, hier besteht Versicherungsschutz. Es kann keinem Versicherungsnehmer zugemutet werden, den Wagen bei jeder Gelegenheit in die Garage zu stellen. Definition ist »Nächtlicher Abstellplatz«.
? Ich habe von meiner Versicherung die Auskunft bekommen, dass der Hagelschaden an meinem Auto bei einem Sammeltermin von einem Gutachter geschätzt wird. Ist es notwendig, den Schaden vorher von einem unabhängigen Gutachter taxieren zu lassen?
Kaskoschäden werden immer von Gutachtern der einzelnen Versicherung angesehen.
? Ich habe wegen herumliegender Glasscherben einen platten Fahrradreifen. Kann ich die Hauseigentümer, die den Gehweg nicht ausreichend gereinigt haben, haftbar machen?
Bei Sturm/Hagelschäden gelten andere Haftungsgrundlagen. Stürzt zum Beispiel ein Baum von einem benachbarten Grundstück auf das Gebäude des Nachbargrundstücks, muss der »Verursacher« nicht haften, da ihn keine Schuld trifft. Es sei denn, der Baum wurde nicht gepflegt und war morsch. Nach dem Sturm muss aber der Verkehrssicherungspflicht in einer angemessenen Zeit nachgekommen werden.
? Muss ich der Versicherung erst einen Kostenvoranschlag des Handwerkers oder der Autowerkstatt vorlegen oder akzeptiert die Versicherung jede Rechnung?
Dies sollte vor einer Reparatur unbedingt mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden, sonst könnte es eventuell zu Schwierigkeiten kommen. Außerdem werden sehr viele Kasko-Hagelschäden fiktiv (nach Gutachten) abgerechnet. Auch bei Sachschäden ist es auf jeden Fall besser, sich zuerst mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
? Mein Auto ist völlig verdellt. Muss ich das Gutachten/die Schätzung des Versicherungs-Gutachters akzeptieren?
Es kann auf eigene Kosten auch ein Gegengutachten erstellt werden. Im Streitfall werden diese dem Sachverständigenausschuss vorgelegt. Dieser wird dann eine Entscheidung treffen. Da aber auch die Versicherungs-Gutachter unparteiisch sein müssen, sollte auch ein Zweitgutachten keine wesentlichen Abweichungen ergeben.
? Ersetzt die Versicherung neben dem direkten Sachschaden auch alle indirekten Folge-Aufwendungen, wie zum Beispiel den Kauf von Abdeckplanen, Kommunikationskosten, Kosten für Schadens-Fotos oder Fahrtkosten?
Direkte Schadenkosten zur Schadenminderung wie Abdeckplanen und Fahrtkosten für den Kauf solcher Planen sowie auch die Arbeiten in Eigenleistung werden übernommen. Je nach Tarif und Schadenhöhe werden dann auch sogenannte Regiekosten bezahlt für Telefonate, Fotos und Ähnliches. Dies ist aber von Versicherer zu Versicherer und je nach Tarif anderweitig abgedeckt.
? Ich habe erst Anfang Juni meiner Versicherung einen Flutschaden gemeldet. Jetzt habe ich schon wieder einen (Hagel-)Schaden. Bezahlt die Versicherung erneut?
Sicher wird dieser Schaden auch bezahlt, Sie können ja nichts dafür, dass es Sie schon wieder getroffen hat.
? Meine schönen Blumen- und Rosenbeete sind total zerstört, mein Oleanderstrauch schwer mitgenommen, die Terracotta-Figur am Brunnen angeschlagen. Ersetzt mir das die Versicherung?
Normalerweise sind diese Schäden nicht mitversichert. In neueren Versicherungsprodukten können auch Rekultivierungskosten für gärtnerische Anlagen versichert werden.
? Meine 15-jährige Tochter war alleine zu Hause und hat bei Beginn des Hagelschlags die Rolläden runtergelassen. Drei davon sind jetzt durchlöchert. Ersetzt mir das die Versicherung?
Ja, die Gebäudeversicherung ersetzt diesen Schaden.
? Ich wohne in einer Mietwohnung. Rollläden und der Putz an der Hausfassade sind beschädigt. Jetzt hat die Hausverwaltung ein Schreiben geschickt, dass ich die Schäden dokumentieren soll. Muss das nicht die Eigentümerin der Wohnung machen?
Um eine schnelle Schadenregulierung durchzuführen, sollte auch der Mieter einer Wohnung den Schaden dokumentieren. Oftmals ist der Eigentümer der Wohnung nicht in der Lage, den Schaden zeitnah zu besichtigen.
? Meine Hauswand wurde vom Hagel schwer beschädigt. Da ich aber handwerklich begabt bin, möchte ich die Schäden selbst ausbessern. Bekomme ich von der Versicherung analog zum Auto das Geld bar ausbezahlt?
Dies ist möglich. Es sollten neben den Fotos des Schadens ein Stundennachweis und Materialrechungen eingereicht werden.
? Bei uns ist richtig viel Wasser ins Haus eingedrungen. Jetzt sieht zwar alles äußerlich wieder in Ordnung aus, aber ich fürchte, dass auch die verbaute Dämmung, die ich nicht sehen kann, nass ist und vielleicht nie trocknet. Was tun, wenn es später vielleicht richtig schimmelt?
Sollte Wasser eingedrungen sein, stehen spezialisierte Dienstleister zur Verfügung, die eine technische Trocknung durchführen. Die Kosten dafür sind im Versicherungsschutz enthalten. (GEA)

