REUTLINGEN/TÜBINGEN. Nach dem heftigen Hagelunwetter, dass vor allem die Landkreise Tübingen, Reutlingen und Esslingen heimsuchte, sind sich auch die offiziellen Stellen sicher: Das Ausmaß der Schäden ist vergleichbar mit dem Hegelunwetter im Jahr 2013. Eine Gesamtbilanz liegt aber bislang noch nicht vor. Aber auf Nachfrage des GEA bei verschiedenen Versicherungen hieß es: »Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still, so viele Schadensmeldungen kommen gerade herein.« Auch Thorsten Steuber-Lipp von der HUK-Coburg in Reutlingen meinte: »Wir haben mehr als 350 Schadensmeldungen in vier Stunden entgegengenommen.«
Erste Faustregel für ihn nach schweren Schäden durch so ein Unwetter, beispielsweise am Haus, ist: »Mit der Reparatur sollte nicht gewartet werden, wenn Folgeschäden entstehen können.« Als Beispiel nennt er das zerstörte Dachfenster. »Hier kann es reinregnen und so zu weiteren Schäden im Haus kommen, beispielsweise am Parkettfußboden oder dem Estrich.« Deshalb gleich Fachleute beauftragen das Dachfenster zu reparieren und parallel der Versicherung melden. Denn es besteht sogar die Pflicht, solche Folgeschäden zu vermeiden. Von der Württembergischen Gemeindeversicherung hieß es dazu: »Nach einem Schaden ist es am besten, erste Maßnahmen zu treffen, damit der Schaden sich nicht vergrößert und ihn dann anschließend bei der Versicherung zu melden.«
Schnelle Reparatur verhindert Folgeschäden
Grundsätzlich gilt: Die Versicherungen zahlen, wenn eine sogenannte Wohngebäudeversicherung mit Elementarschaden besteht. Damit werden zum Beispiel Schäden an Rollläden, Jalousien oder Fenstern abgedeckt. Auch Wasserschäden bei vollgelaufenen Kellern fallen in diese Kategorie.
Vermieter sollten eine solche Elementarschadenversicherung haben. Für Mieter ist es demnach sinnvoll eine Hausratversicherung abgeschlossen zu haben.
Was die wenigsten wissen: Auch Schäden auf Balkon, Terrasse und Garten sind hier ebenfalls mit abgedeckt. Das bedeutet auch Balkonkästen, Pflanzkübel und auch Pflanzen selbst sind darüber versichert. »Es gibt eine Klausel, die die Wiederbepflanzung von Gärten nach einem Unwetter einschließt«, so der Versicherungsexperte.
Nicht versuchen, das Auto in Sicherheit zu bringen
Hagelschäden am Auto und ihre Reparatur übernimmt die Teilkaskoversicherung. Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden damit auch ab. Dabei sollte der Schaden bei der Versicherung über die Online-Schadensmeldung, per Mail oder am Telefon gemeldet werden. »Dann vereinbart die Versicherung einen Termin mit einem Gutachter, der sich das Auto genau ansieht«, sagt Thorsten Steuber-Lipp.
Wovon die Versicherer dringend abraten ist, das Auto während des Unwetters irgendwie in Sicherheit zu bringen. »Dadurch bringt man sich nur selbst in Gefahr. Das sollte man unbedingt vermeiden. Bei der Größe der Hagelkörner, die teilweise gestern in der Region vom Himmel gefallen sind, bestand sogar Lebensgefahr«, erklärt der Reutlinger Versicherungsmann.
Bei vielen Schäden könne man sich mit der Schadensmeldung auch noch ein klein wenig Zeit nehmen. Denn gerade unmittelbar nach dem Unwetterereignis seien die Telefonleitungen der Versicherer überlastet. (GEA)