Aktuell Reutlingen

Grünes Licht fürs Rotlicht

REUTLINGEN. Das Bordell in der Albstraße hatte die Stadtverwaltung im Dezember 2005 genehmigt. Aber die bestehende Erwachsenen-Videothek nebst Erotikmarkt und Videokabinen im Erdgeschoss - der Betreiber hatte mit der »Eros-Arena« nicht nur baulich eins draufgesetzt - war ihr zu viel des Rotlichts in diesem Viertel. Mit ihrer Nutzungsuntersagung erlitt sie jetzt freilich zum zweiten Mal Schiffbruch. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gab dem Betreiber grünes Licht: Er darf neben dem Bordell und drei Spielhallen auch den Erotikmarkt weiter betreiben.

Erotikmarkt und Sex-Videothek in der Albstraße. FOTO: PACHER
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden: Der Bordellbesitzer darf in der Albstraße seinen Erotikmarkt weiter betreiben. GEA-FOTO: PACHER
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden: Der Bordellbesitzer darf in der Albstraße seinen Erotikmarkt weiter betreiben. GEA-FOTO: PACHER

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