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Aktuell Prozess

Geheimnisverrat: Reutlinger Kripobeamter vor Gericht

Mehr als drei Jahre lang soll ein Reutlinger Polizist Informationen aus dem Polizeicomputer an Freunde weitergeleitet haben. Einem soll er vor einem Haftbefehl gewarnt haben, worauf dieser in der Türkei blieb und sich somit absetzte. Was zum Prozessbeginn an die Öffentlichkeit kam.

Polizei
Die Polizei hat im Großraum Reutlingen fünf Tote gefunden. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Die Polizei hat im Großraum Reutlingen fünf Tote gefunden. (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

REUTLINGEN. Die Liste der Anklagepunkte, die Staatsanwalt Torben Goretzki zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Reutlingen vorträgt, ist lang. Insgesamt zehn Vergehen gegen das polizeiliche Dienstgeheimnis soll der 35 Jahre alte angeklagte Polizist der Reutlinger Polizei begangen haben. Außerdem werden ihm Strafvereitelung im Amt sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden zehn Patronen gefunden sowie ein Sturmgewehr aus dem Jahr 1945.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dem Angeklagten die zehn Fälle nachweisen zu können, in denen der 35-Jährige das Polizeiauskunftssystem, kurz POLAS, genutzt haben soll, um »Angaben zu Personen und Kraftfahrzeugen ohne dienstlichen Bezug abzufragen und an Dritte weiterzugeben«, wie es in einer Mitteilung des Amtsgerichts Reutlingen heißt. Bei den hier genannten »Dritten« soll es sich in allen Fällen um Bekannte, Freunde oder Verwandte des Kripobeamten gehandelt haben.

Viele Abfragen im Polizeisystem POLAS

Konkret soll er Informationen zu bestimmten Autos und ihrer Halter über POLAS abgefragt haben. Vor Gericht wird deutlich, dass er die Infos aus dem Polizeicomputer auf Bitte seiner Freunde aus der Datenbank der Polizei entnommen, aber auch aus Eigenantrieb gehandelt hatte. Das sagt der Mann auf der Anklagebank selbst, als er sich an diesem Vormittag zu den Vorwürfen äußert.

Einen Vorfall schildert er während seiner Aussage ausführlicher. »Da fühlte sich eine befreundete Tankstellenpächterin bei einer Autofahrt von einem anderen Wagen verfolgt. Ich befürchtete Stalking oder eine schlimmere Straftat, einen bevorstehenden Überfall vielleicht. Ich wollte ihr helfen.« Also habe er herausfinden wollen, wer seine Bekannte mutmaßlich verfolgt hatte.

Gefälligkeiten für Kindheitsfreund

Auch einem »Kindheitsfreund«, der seinerzeit bei einem großen Autokonzern tätig war, habe er helfen wollen. Zunächst mit Halterabfragen zu bestimmten Autos. Offenbar wollte sein Kumpel und Autohändler wissen, ob es sich bei bestimmten Luxuskarossen um gestohlene Fahrzeuge handelte. Eben diesen Kindheitsfreund soll er laut Anklage darüber informiert haben, dass er zur Festnahme ausgeschrieben sei. »Der Mann hielt sich gerade in der Türkei auf. Er kehrte nicht nach Deutschland zurück, obwohl seine ganze Familie hier lebt«, wurde im Gerichtssaal bekannt. Für die Staatsanwaltschaft geht das als Strafvereitelung im Amt aufs Konto des Angeklagten.

Auch zum Munitionsfund im Zuge der späteren Hausdurchsuchung äußert sich der Mann, der als Polizist seit September 2024 vom Dienst suspendiert ist: »Ich wusste nicht mehr genau, wie die Patronen in meine Uniformjacke gekommen sind. Die hing vakuumiert bereits seit Längerem nur im Schrank, weil ich als Kripobeamter zu diesem Zeitpunkt keine Uniform mehr trug.« Zum Sturmgewehr sagt er nichts.

Beamte des LKA ermitteln

Wohl aber dazu, wie es ihm ging, als das Landeskriminalamt (LKA), wo er zwischenzeitlich arbeitete, ihm auf die Schliche gekommen war: »Ich hatte nie die Absicht, etwas Falsches zu tun. Ich fragte mich: Bin ich jetzt Polizist oder Straftäter?« Er sei in eine Depression gefallen, habe Psychopharmaka und Schlaftabletten genommen und 15 Kilo abgenommen. »Gleichzeitig wollte ich aber weiterhin der fürsorgende Familienvater sein.«

Eine Beamtin (39) und ein Beamter(48) des LKA sind an diesem ersten Prozesstag als Zeugen geladen. Sie sagen aus, dass sie sowohl über die Steuerfahndung als auch über Protokolle des Polizeicomputers auf die Machenschaften ihres Kollegen aufmerksam geworden waren. Auf dem bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Handy seien schließlich entsprechende WhatsApp-Chats gefunden worden. Auch drei Telefonate, die der Angeklagte mit seinem Freund in der Türkei geführt habe, seien protokolliert. Die 39 Jahre alte LKA-Beamtin sagt aus: »Ich habe im Zuge der Ermittlungen festgestellt, dass der Angeklagte auch mich über POLAS abgefragt hat.«

Kein Unrechtsbewusstsein vorhanden?

Ihr LKA-Kollege führt aus, dass der Verdacht im Raum gestanden habe, dass der Beschuldigte für die Beschaffung der Informationen aus dem Polizeicomputer von seinen Nutznießern bestochen worden sei: »Wir fanden heraus, dass er wohl einen schicken Leihwagen als Hochzeitsauto erhielt, verschiedene Gutscheine und eine hochwertige Drohne. Geld ist aber nie geflossen.« Er würde nicht unbedingt von Bestechlichkeit sprechen, so der Zeuge. Er hätte sich aber schon gefragt, ob beim Angeklagten kein Unrechtsbewusstsein vorhanden gewesen sei.

Das greift später auch der Vorsitzende Richter Eberhard Hausch auf: »Ein Unrechtsbewusstsein ist beim Angeklagten zumindest nicht immer erkennbar«, sagt er. Der Verteidiger Horst Epple ergänzt: »Mein Mandant weiß, dass er Unrecht getan hat.«

Weil sich das Gericht noch genauer mit den WhatsApp-Chats beschäftigen will und auch weitere Zeugen gehört werden sollen, wird es weitere Verhandlungstermine in diesem Verfahren geben. Der nächste Prozesstag ist Dienstag. 9. Dezember. (GEA)

Im Gerichtssaal

Richter: Eberhard Hausch. Schöffen: Rolf Goller, Dr. Utz Wagner. Staatsanwalt: Torben Goretzki. Verteidiger: Horst Epple.