REUTLINGEN. Als Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann vor einer Woche verkündeten, was in dem Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz steht, ging eine Welle der Empörung durch Deutschland. Denn die Länder sollen von Oktober an selbst beschließen können, ob in bestimmten Situationen eine Maskenpflicht für Menschen gelten soll, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Manche kritisieren, dass es überhaupt wieder Corona-Regeln geben soll. Andere stören sich an der Umsetzbarkeit der Teil-Maskenpflicht. Und an der damit verbundenen Ungewissheit.
Ein Beispiel: Sollte im Spätherbst in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht für Veranstaltungen im Freien beschlossen werden, könnte das das Aus für den Reutlinger Weihnachtsmarkt bedeuten. Schon wieder. Der Budenzauber war schon 2021 einen Tag vor Eröffnung abgesagt worden. Alle Stände waren zu diesem Zeitpunkt schon aufgebaut gewesen.
Herbe Enttäuschung mittlerweile verdaut
Norbert Brendle, der Geschäftsführer der Markt-Werk-Stadt, hat die herbe Enttäuschung aus dem vergangenen Jahr mittlerweile verdaut. Das neue Infektionsschutzgesetzt könnte sein Event im schlechtesten Fall zwar wieder zunichte machen, trotzdem will er sich von den neusten Corona-Debatten auf keinen Fall verunsichern lassen. »Ich bin absolut positiv gestimmt. Wir befinden uns in den letzten Zügen der Planung, das Konzept für den Weihnachtsmarkt 2022 steht schon«, sagt er im Gespräch mit dem GEA. Vor zwei Wochen wurden die Verträge an die Marktbeschicker verschickt. Bis auf drei oder vier Beschicker seien alle aus dem Vorjahr wieder dabei, sagt er.
Einer möglichen Maskenpflicht in Innenräumen sieht Brendle gelassen entgegen. Diese würde schließlich nur die wenigen Beschicker betreffen, die geschlossene Buden aufstellen. Schwieriger würde es dagegen werden, wenn die Landesregierung die nächste Eskalationsstufe des Infektionsschutzgesetzes zündet. Diese sieht - nach aktueller Fassung - eine Maskenpflicht für Veranstaltungen vor, bei denen 1,5 Meter Abstand zwischen den Besuchern nicht eingehalten werden können. »Dann müsste man ja die Wilhelmstraße absperren - und das geht nicht. Es müssen ja auch noch Leute durch, die nicht auf den Weihnachtsmarkt gehen«, sagt Brendle. In diesem Fall könne man den Markt auch nicht kurzfristig auf ein anderes Terrain verlegen. »Das benötigt viel mehr Vorlaufzeit, das ist ja eine konzeptionelle Geschichte.«
Endgültige Entscheidung Ende Oktober
Die Maskenpflicht im Freien würde nach aktuellem Stand also wohl das erneute Aus für den Reutlinger Markt bedeuten. Brendle ist aber überzeugt davon, dass es nicht soweit kommt. »Wenn ich jetzt sehe, was alles möglich ist an Großveranstaltungen, muss mir mal jemand erklären, warum es keinen Weihnachtsmarkt geben soll«, sagt er nachdrücklich. Ende Oktober will er sich nochmal mit der Stadt zusammensetzen. »Wenn es dann wieder nach strengenen Regeln und einer verschärften Lage aussieht, dann werde ich den Markt absagen.« Denn eins sei für ihn nach den Erfahrungen aus dem Vorjahr klar: »Ich werde nicht mehr aufbauen, um direkt davor wieder abzubauen.« (GEA)