REUTLINGEN. Dichtes Gedränge im Gang des Amtsgerichts - der Grund ist keineswegs ein spektakulärer Fall, sondern der Besuch einer Klasse, die sich die Arbeit des Amtsgerichts einmal live anschauen will. Viel wird daraus leider nicht, denn der größte Teil der Verhandlung findet hinter verschlossenen Türen statt. Der Zeuge, der gleichzeitig der vermeintliche Geschädigte ist, sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, weil er erst 17 Jahre alt ist. Auch die Schlussplädoyers gehen wegen dieser Minderjährigkeit ohne Zuschauer über die Bühne.
Widersprüchliche Aussagen
Erst zur Urteilsverkündung öffnen sich die Türen des Verhandlungssaals für die Zuschauer. Kurz und knapp ist das Urteil: »Die Angeklagte wird freigesprochen«, verkündet Richterin Celine Eich, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das »Aussageverhalten« des Geschädigten sei »instabil« gewesen, begründet sie. Er konnte keine Details nennen, teilweise hätten sich Widersprüche zu seiner Aussage bei der Polizei ergeben. Die Uhrzeit der Tat sei unklar gewesen, sagt Richterin Eich, ebenso wo er herkam.
Im Gerichtssaal
Richterin: Celine Eich. Staatsanwalt: Patrick Pomreinke. Verteidiger: Matthias Rath.
Angeklagt war eine 34-Jährige wegen sexueller Belästigung, sie soll sich dem Geschädigten Ende vergangenen Jahres im Treppenhaus genähert und ihn berührt haben - so lautete die Anklage. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde jedoch deutlich, dass es in dem Mietshaus massive Konflikte gegeben hat, und das bereits vor dem angeblichen Tattag. Immer wieder kam es zu Schlägereien und anderen Konflikten, deretwegen mittlerweile auch Zivilprozesse am Laufen sind. Für den Übergriff gab es keine Zeugen und die Angeklagte konnte mit Einkaufsbelegen beweisen, dass sie an diesem Tag beim Shopping war. (GEA)

