REUTLINGEN. Das Thema, das gestern vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, gelte als »granatenmäßig igitt«, meinte Richter Sierk Hamann. Wenn das falsch geparkte Auto plötzlich weg ist und nur gegen viel Geld vom Abschleppunternehmer wieder rausgerückt wird, löst das bei den meisten vor allem granatenmäßige Empörung aus. Im konkreten Fall war eine Anzeige wegen Erpressung die Folge.
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