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Für 70 Millionen Euro: Verkauft Reutlingen seine Schulen?

Die Stadt Reutlingen will prüfen lassen, ob sie ihre Schulen an eine Tochtergesellschaft verkaufen kann. Diese könnte sich um die vielen Sanierungen kümmern, die in den Bildungseinrichtungen nötig sind.

Die Matthäus-Beger-Schule in der Reutlinger Innenstadt.
Die Matthäus-Beger-Schule in der Reutlinger Innenstadt. Foto: Steffen Schanz
Die Matthäus-Beger-Schule in der Reutlinger Innenstadt.
Foto: Steffen Schanz

REUTLINGEN. An den Reutlinger Schulen herrscht ein sehr großer Sanierungsstau: Der Um- oder Neubau vieler Mensen wäre nötig, ebenso der Um- oder Neubau von Sportstätten. Gebäude sind marode und feucht, es fehlen Betreuungsräume, in manche Turnhallen tropft das Wasser, und es gibt Toiletten, die von Schülern - wenn irgendwie möglich - tunlichst gemieden werden. Allein 15 Grundschulen gehören der Stadt, dazu fünf Gymnasien, eine Realschule und vier Gemeinschaftsschulen. Rund 200 Millionen Euro müsste die Stadt in den nächsten zehn Jahren in ihre Schulen investieren, um die großen Mängel zu beheben. Um zu erkennen, dass das allein aufgrund der Finanzlage nicht möglich ist, muss man kein Stadtkämmerer sein ...

Die Verwaltung schreibt in einer Vorlage für den Gemeinderat, dass man dem bestehenden Sanierungsstau - selbst wenn man einen Großteil des Sondervermögens des Bundes (66,3 Millionen Euro) dafür einsetzt - in den kommenden Jahren nicht mal »annähernd gerecht« werden könne. Deshalb hat die Stadt nun einen Plan: Sie will ein Tochterunternehmen gründen, die Bildungsinfrastrukturgesellschaft (BIG), an welche sie all ihre Schulen verkauft. »Auf diesem Weg kann es uns gelingen, in den nächsten zehn Jahren rund 200 Millionen in unsere Schulen zu investieren«, sagt Finanzbürgermeister Roland Wintzen. Der Gemeinderat könnte der Verwaltung Ende März 2026 den Auftrag erteilen, die Einrichtung der BIG, rechtliche Details, die mögliche Zusammenarbeit mit der Stadt und die Umsetzung genauer zu prüfen.

Stadt mietet die Schulen zurück

Wieso soll der BIG gelingen, was die Stadt nicht schafft? Eine GmbH kann unter ganz anderen Bedingungen Kredite aufnehmen, als eine Stadt, erklärt der Finanzbürgermeister. »Im Haushalt der Stadt« wäre diese immense Investition in zehn Jahren »wegen der hohen zusätzlichen Verschuldung und den Anforderungen der Kommunalaufsicht an die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts mit hoher Sicherheit nicht möglich«, heißt es in der Vorlage an den Gemeinderat.

Rund 70 Millionen Euro sind alle Schulen und die dazugehörigen Grundstücke aktuell wert. Die Stadt mietet ihre Schulen nach dem Verkauf kostendeckend von der BIG zurück, »dank des langfristig kostendeckenden Mietvertrags wäre die BIG dann kreditfähig«, erklärt Finanzbürgermeister Wintzen den Plan. Die BIG soll einen Rahmenvertrag für eine Projektfinanzierung mit den Banken abschließen, mit diesem Geld könnte die Gesellschaft die Schulen zunächst von der Stadt kaufen und sie in einem zweiten Schritt dann auch schrittweise sanieren. Weitere Geld-Quelle: Auch Landes- und Bundeszuschüsse würde die Stadt an die BIG weitergeben.

Verkaufserlös geht als Darlehen an die Stadtwerke

Das Geld, das die Stadt für den Verkauf der Schulen bekommen würde, soll dann - so der Plan - zum allergrößten Teil als Darlehen an die Stadtwerke eingesetzt werden. Diese benötigen in den kommenden zehn Jahren rund eine Milliarde Euro für den Netzaufbau und könnten so ihr Eigenkapital weiter stärken. Die Zinsen aus diesem Darlehen würden den städtischen Haushalt stärken, aus welchem dann die Miete für die Schulen bezahlt werden muss.

Klingt kompliziert - ist es auch. Der Plan wurde bislang erst grob juristisch geprüft, könnte aber ein »echter Gamechanger« sein, so Finanzbürgermeister Wintzen. Wenn alles läuft, wie von ihm geplant, müsste die Verwaltung dann priorisieren, welche Schulen zuerst gekauft und saniert werden. Sollte sich das Modell bewähren, so endet Wintzen in seiner Vorlage an den Gemeinderat, »wäre es denkbar, diesen Weg auch für andere Immobilienbestände der Stadt (zum Beispiel Kindertagesstätten, Turn- und Festhallen, Schwimmbäder) zu prüfen«. (GEA)