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Ermittlung gegen Sickenhäuser Hof: Das steckt dahinter

Die Tierschutzorganisation Aninova hatte vor zweieinhalb Wochen den Sickenhäuser Landwirt Frank Zeeb der Tierquälerei bezichtigt. Nun verkündet die Organisation, dass die Staatsanwaltschaft gegen Zeeb ermittelt. Dem ist aber nicht so.

Weiße Hennen der Rasse »Sandy« auf dem Hof von Frank Zeeb in Sickenhausen.
Weiße Hennen der Rasse »Sandy« auf dem Hof von Frank Zeeb in Sickenhausen. Foto: Frank Pieth
Weiße Hennen der Rasse »Sandy« auf dem Hof von Frank Zeeb in Sickenhausen.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN-SICKENHAUSEN. Kaum ist der Wirbel um den Sickenhäuser Geflügelhof von Frank Zeeb etwas abgeebbt, veröffentlicht die Tierschutzorganisation Aninova eine neue Pressemeldung. Überschrift: »Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt gegen Hühnerbetrieb Zeeb in Reutlingen«. Hört sich für den unwissenden Leser an, als sei dies zum einen eine Neuigkeit, und als hätte die Staatsanwaltschaft zum anderen solch' gravierende Mängel festgestellt, dass sie nun ermittelt. Dem ist aber nicht so.

Zum einen ist der Vorgang an sich nicht neu: Schon am 20. Juli hat Aninova auf ihrer Instagram-Seite veröffentlicht, dass die Staatsanwaltschaft Tübingen aufgrund der Anzeige der Tierschutzorganisation Ermittlungen gegen den Geflügelhof aufgenommen hat. Weshalb Aninova das Thema nun knapp zwei Wochen später per Pressemeldung nochmal streut, ist nicht ersichtlich.

Es gibt keine neuen Infos in diesem Fall, was auch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Tübingen mitteilt. Schon am 18. Juli bestätigte die Staatsanwaltschaft dem GEA, dass das Polizeipräsidium Reutlingen mit den entsprechenden Ermittlungen beauftragt wurde. Diese Ermittlungen seien ein ganz normaler Vorgang, nachdem eine entsprechende Anzeige eingegangen ist.

Eine oder mehrere Auflagen?

Erneut wiederholt Aninova auch das Narrativ, dass durch die Recherche der Tierschützer mehrere Missstände aufgedeckt worden seien und dass das Kreisveterinäramt dem Betrieb mehrere Auflagen erteilt habe. Fakt ist jedoch: Der einzige Mangel, den das Kreisveterinäramt vorfand, war ein Stromdraht. Diesen hatte Zeeb nach eigenen Angaben nur wenige Tage lang gespannt, um die braunen Junghennen daran zu hindern, dass sie sich gegenseitig in den Ecken des Stalls erdrücken.

Das Kreisveterinäramt muss für die polizeiliche Ermittlung nun ein Gutachten erstellen. Der GEA hat Amtsleiter Buckenmaier gefragt, wie dieses ausfallen wird. »Recht klein. Denn aus unserer Sicht liegt kein Straftatbestand vor«, so Buckenmaier. Der bemängelte Stromdraht sei sofort entfernt worden, dies war die einzige Auflage an den Betrieb. (GEA)