Aktuell Geschäftswelt

Eine Frage der Kulanz

REUTLINGEN. Das Wichtigste gleich vorweg: Es gibt kein Recht auf Umtausch. Wenn also jetzt - kurz nach den Festtagen - Händler die Rücknahme ungeliebter oder unpassender Weihnachtsgeschenke verweigern, dann kann sich König Kunde zwar auf den Kopf stellen, erzwingen lässt sich aber trotzdem nichts. Denn gekauft ist gekauft, sagt Justitia. Und das wird von den Verbraucherzentralen Landauf, Landab unisono bestätigt.

Umtausch ist eine Freiwilligkeitsleistung. Einen Rechtsanspruch darauf hat der Verbraucher nicht. GEA-FOTO: PACHER
Umtausch ist eine Freiwilligkeitsleistung. Einen Rechtsanspruch darauf hat der Verbraucher nicht. Foto: Uschi Pacher
Umtausch ist eine Freiwilligkeitsleistung. Einen Rechtsanspruch darauf hat der Verbraucher nicht.
Foto: Uschi Pacher

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