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E-Scooter: Was Reutlingen anders macht, als Tübingen

Welchen Ärger E-Scooter im fließenden und ruhenden Verkehr in Reutlingen machen. Wie die rechtliche Lage aussieht.

So hätten es alle gerne: Diese korrekt abgestellten Miet-E-Scooter stören im Reutlinger Bahnhofsviertel niemanden.
So hätten es alle gerne: Diese korrekt abgestellten Miet-E-Scooter stören im Reutlinger Bahnhofsviertel niemanden. Foto: Stephan Zenke
So hätten es alle gerne: Diese korrekt abgestellten Miet-E-Scooter stören im Reutlinger Bahnhofsviertel niemanden.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Rollern sie noch zu zweit besetzt riskant durch die Gegend, oder stehen sie schon störend mitten auf dem Gehweg? Seitdem es E-Scooter zu mieten gibt, scheiden sich an ihnen die Geistern. Öffentlichkeitswirksam hat Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer jüngst über falsch abgestellte Fahrzeuge geschimpft, Anzeige gestellt. Die Antwort auf die Frage, ob es in Reutlinger mit den Mietroller auch immer doller wird, ergibt ein etwas anderes Bild als in der Universitätsstadt. Vor allem wird es rechtlich spannend.

Die Dame, die das Verhältnis zwischen der Stadt Reutlingen und den Anbietern von elektrischen Tretrollern regelt, ist Jenny Müller vom Bereich Verkehrsplanung. Nach ihren fachkundigen Worten sind in der Stadt aktuell maximal 750 Scooter von fünf Unternehmen unterwegs: Dott (ehemals Tier), Bird, Voi, Zeuss und Bold. Jeder der Firmen hat eine freiwillige Selbstverpflichtung unterzeichnet. Ausgedruckt ist das Dokument sechs Schreibmaschinenseiten lang und es steckt voller eindeutiger Vorschriften.

»Verbot des Befahrens von Gehwegen und Fußgängerzonen«

Nach einigen allgemeinen Absätzen über E-Tretroller als »Teil der Mikro- und Nahmobilität« sowie dem notwendigen »Miteinander zwischen der Stadt Reutlingen und allen Sharing-Anbietern« geht’s verbindlich zur Sache. Die Zahl der pro Anbieter betriebenen Roller ist auf 150 beschränkt. Alle gesetzlichen Anforderungen und Normen müssen erfüllt sein, die Fahrzeuge »zu jedem Zeitpunkt verkehrssicher und funktionstüchtig sein«. Außerdem natürlich versichert und regelmäßig gewartet.

Bei jeder Fahrt mit E-Scootern werden Daten gesammelt

Ihren Eltern würden die meist jugendlichen E-Scooter-Fahrer gewiss weniger erzählen, wo sie den Tag über unterwegs waren – aber gegenüber den Verleihern sind die Rollerfahrer nicht auf ihre Privatsphäre bedacht.

Der E-Scooter Verleih läuft über extrem datenhungrige Apps auf dem Smartphone und bei jeder Benutzung werden umfangreiche Informationen gesammelt. Bereits vor Jahren hat der damalige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar festgestellt: »Erhoben werden für gewöhnlich Kontaktdaten, Kontodaten, Daten über die Nutzung des Internetangebots, gegebenenfalls Daten von verlinkten Drittanbieterdiensten, Daten, die von den Anbietern durch Marketing- und Werbepartnern über den Kunden bereitgestellt werden, sowie eben auch die Standortdaten, die neben Ausleih- und Abstellort des E-Scooters auch den gesamten Fahrverlauf umfassen. Diese Daten werden von den Anbietern zu den unterschiedlichen Zwecken genutzt und können insbesondere an andere Dienstleister und Partner, aber auch an öffentliche Stellen weitergegeben werden«. In der Tat lässt sich auch die Stadt Reutlingen umfangreiche anonymisierte Nutzungsdaten zur Verfügung stellen . Wer sich einen Roller leiht, sollte vielleicht mal das Kleingedruckte lesen. (zen)

Kunden müssen vor Fahrtbeginn insbesondere auf »das Verbot des Befahrens von Gehwegen und Fußgängerzonen, das Verbot der Mitnahme von Personen und auf die geltenden Vorschriften bezüglich des Fahrens unter Alkoholeinfluss« hingewiesen werden. Was das Abstellen und Parken betrifft, lässt die Selbstverpflichtung keinerlei Spielraum für Interpretationen.

»Falsch abgestellte Roller werden innerhalb von sechs Stunden umverteilt«

Gehwege sind tabu. Fußgängerzonen dürfen »lediglich in Zeiten niedriger Kundenfrequenz zwischen 19 und 10 Uhr« befahren werden. In Grünanlagen ist das Fahren von E-Tretrollern »außerhalb ausgewiesener Radwege untersagt«. Alle Anbieter müssen gewährleisten, dass das Abstellen von Rollern »nicht an den mit der Stadt abgestimmten Bereichen erfolgt. Dabei handelt es sich insbesondere um Fußgängerzonen und Grün- und Parkanlagen«. Weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer dürften durch abgestellte Fahrzeuge behindert werden, »eine nutzbare Restgehwegbreite von mindestens zwei Metern ist im Begegnungsverkehr zu jeder Zeit sicherzustellen«.

Wenig erstaunlich dürfen auch Rettungswege und Einfahrten nicht behindert werden. Ganz besonders deutlich ist dieser Punkt des Vertrages: »Der Anbieter muss über Mechanismen verfügen, um umgestürzte oder anderweitig gefährlich positionierte E-Tretroller in der Stadt so schnell wie möglich zu erkennen. Der Anbieter garantiert, dass innerhalb von maximal sechs Stunden nach Meldung falsch abgestellte Roller umverteilt beziehungsweise defekte Roller entfernt werden«.

Die Lektüre der Selbstverpflichtung macht klar, dass sämtliche Ärgernisse im Umgang mit den Rollern eigentlich gar nicht vorkommen dürften und sollten. Jenny Müller, die Projektleiterin der Stadt für E-Scooter, meint jedoch zur Einordnung: »Ich würde nicht sagen, dass es ein Riesenproblem ist«. Auf der städtischen Website gebe es ausführliche (www.reutlingen.de/E-Scooter) Informationen inklusive der Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Anbietern für Beschwerden. Wer sich direkt an die Stadtverwaltung wende, dem werde natürlich auch geholfen. »Wenn einer falsch steht, versuchen wir schnellstmöglich den Anbieter zu erreichen«, so Müller, »wir bekommen gleich eine Antwort und dann werden die sofort beseitigt«, beschreibt die Projektleiterin ihre guten Erfahrungen mit den Vermietern.

»Für diese Elektro- Fahrzeuge gibt es keine Halterhaftung«

Das Thema E-Scooter beschäftigt aber auch das Ordnungsamt. Dessen Leiter Albert Keppler stellt zunächst fest, dass sein Amt nur für Verstöße gegen (Park-)Vorschriften im ruhenden Verkehr zuständig ist. In Bewegung sind die Trittbretter mit zwei Rädern und Lenkstange Sache der Polizei. Allerdings, ergänzt Keppler, »in der Fußgängerzone haben wir auch das Anhalterecht«. Rechtlich wird es dann interessant, falls eine Anzeige gestellt wird. Anzeigen wegen falsch abgestellter E-Scooter erreichen den Vollzugsdienst der Stadt. Während etwa bei falsch geparkten Autos die Sache klar ist und das Bußgeld im Zweifel vom Halter des Automobils bezahlt werden muss, sieht die Sache bei den bunten Rollern ein wenig anders aus. »Für diese Elektro-Kleinstfahrzeuge gibt es keine Halterhaftung«, erklärt Keppler.

Es gibt daher juristisch betrachtet eben keinen, der letztendlich verantwortlich zu machen wäre. Zwar müssten die Verleiher laut mehreren Urteilen wohl die ihnen bekannten Daten des letzten Nutzers herausgeben, aber wenn dieser Mensch schlichtweg behauptet es nicht gewesen zu sein – dann läuft das Verfahren ins Leere. »Da kann man keinen positiven Beweis gegen den Fahrer führen«. Wenn daher offenbar in mehreren Tübinger Fällen die Betreiber eventuelle Bußgelder bezahlen, dann tun sie das freiwillig.

»Drei Viertel der Unfälle wurden von E-Scooter- Fahrern verursacht«

In der Bilanz 2024 des Polizeipräsidiums Reutlingen – zuständig für die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Esslingen – findet sich eine steigende Anzahl von Unfällen mit den bunten Rollern. Seit 2020 werden auch die Unfälle mit E-Scootern erfasst. Seither hat sich die Zahl auf 136 mehr als versechsfacht. 2023 waren es noch 107 Unfälle gewesen, was einen Zuwachs innerhalb des vergangenen Jahres um 27,1 Prozent bedeutet. Auch hier spiele »die wachsende Beliebtheit dieses Verkehrsmittels eine entscheidende Rolle«.

Der Schwerpunkt des Unfallgeschehens liegt laut Polizei im Bereich größerer Städte, wo zum Teil auch aufgrund vorhandener Leihangebote deutlich mehr Personen mit Elektrorollern unterwegs sind als auf dem Land. Bei 115 dieser Unfälle kamen Personen zu Schaden. 13 E-Scooter-Nutzer wurden schwer und 94 leicht verletzt. 2023 waren es sechs Schwer- und 73 Leichtverletzte gewesen. »Annähernd drei Viertel der Unfälle (100) wurden von den E-Scooter-Fahrern verursacht, über die Hälfte (53) war allein beteiligt«, schreibt die Polizei in einer Pressemeldung, »21 Elektrorollerfahrer standen bei dem Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel – 18 davon unter Alkohol«.

Fragt sich abschließend noch, was die Roller eigentlich jenseits von Spaß bei den Nutzern und vollen Kassen bei den Anbietern bringen. Mit den Klimaeffekten von elektrischen Tretrollern in öffentlichen Verleihsystemen in Deutschland hat sich 2023 die Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu) beschäftigt.

Ein Ergebnis der ifeu-Studie lautet: »Mit Abstand am häufigsten ersetzen E-Scooter Wege zu Fuß (44 Prozent), am zweithäufigsten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (21 Prozent). Pkw- und Fahrradwege haben mit 11 Prozent beziehungsweise 8 Prozent nur einen relativ geringen Anteil bei der Verlagerung auf E-Scooter.« Die Netto-Treibhausgas-Bilanz von E-Scooter-Verleihsystemen sei »zum jetzigen Zeitpunkt tendenziell leicht negativ«. (GEA)