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Drogenparty in Reutlinger Hotel endet im Gerichtssaal

Wurden Kokain und Pillen in einem Reutlinger Hotel nur konsumiert oder auch gedealt? Für einen 38-Jährigen ist die Antwort entscheidend: Da der Angeklagte unter Bewährung steht, kann eine Verurteilung bedeuten, dass er ins Gefängnis muss.

Eingang zum Sitzungssaal 1 des Reutlinger Amtsgerichts in der Gartenstraße. Dort wurde am Freitag die Frage, ob in einem Hotel i
Eingang zum Sitzungssaal 1 des Reutlinger Amtsgerichts in der Gartenstraße. Dort wurde am Freitag die Frage, ob in einem Hotel in Reutlingen im Januar Drogenpartys mit Betäubungsmittelhandel gefeiert wurden, verhandelt. Foto: Claudia Reicherter
Eingang zum Sitzungssaal 1 des Reutlinger Amtsgerichts in der Gartenstraße. Dort wurde am Freitag die Frage, ob in einem Hotel in Reutlingen im Januar Drogenpartys mit Betäubungsmittelhandel gefeiert wurden, verhandelt.
Foto: Claudia Reicherter

REUTLINGEN. Gedealt oder nicht gedealt? Das ist im Fall eines 38-jährigen schwerbehinderten Reutlingers die entscheidende Frage. Denn hatte der Mann, wie von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ausgeführt, im Januar in einem Hotelzimmer in Reutlingen Kokain und verschreibungspflichtige Schmerzmittel nicht nur für den Eigenbedarf bei sich, sondern weiterverkaufen wollen, dann entspräche das dem Straftatbestand des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Menge macht's: Eine am 17. Januar zunächst wegen Lärmbelästigung herbeigerufene Polizeistreife fand in Zimmer 706 nicht weniger als 20 Plomben mit dem rauscherzeugenden weißen Pulver. Und dazu 52 Tabletten Rivotril, ein verschreibungspflichtiges Medikament. Letztere schienen dem heute 38-Jährigen zu gehören. Beim Koks ist das nicht so sicher. Denn im Zimmer befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch zwei Drogenabhängige, von denen einer wegen Dealens bereits im Mai rechtskräftig verurteilt worden ist.

Klagen von anderen Gästen und Pulverreste

In den Tagen zuvor hatten andere Gäste rund um das zunächst vom Angeklagten bewohnte Zimmer 117 von »einem regen Kommen und Gehen« sowie »Drogenpartys« berichtet. Das bestätigte in der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Reutlinger Amtsgericht am Freitagvormittag eine als Zeugin geladene Polizistin.

Der Clou: Der Angeklagte war aufgrund der Beschwerden von der Chefin bereits des Hotels verwiesen worden - hatte jedoch flugs über ein Online-Portal ein anderes Zimmer im selben Haus gebucht. Das Zimmerpersonal fand beim Reinigen des soeben verlassenen Zimmers 117 noch Reste von weißem Pulver und angekokelte Alufolienstreifen - der Polizistin zufolge »mit klebriger Substanz«, was Überreste von Fentanylpflaster nahelegte. Deshalb hatte das Management die Ordnungshüter überhaupt erst gerufen. Und bat nach erfolgter Beweisaufnahme auch noch um Polizeibegleitung, um dem Gast endgültig ein Hausverbot auszusprechen. Zumal sich auch die beiden anderen Männer in dem erst etwa 20 Minuten zuvor bezogenen neuen Zimmer aufhielten.

Besitz oder auch Handel?

Dort, in Zimmer 706, konfiszierte die Streife dann noch 17 gefüllte Kokain-Behältnisse. Drei waren bereits entleert und ausgewaschen worden. Dass sie um den 38-jährigen Rollstuhlfahrer herum am Waschbecken lagen, machte ihn nicht nur des Besitzes, sondern auch des gemeinschaftlichen Handeltreibens verdächtig.

Der geschiedene Vater einer 13-jährigen Tochter sei aufgrund seiner Beinamputation derzeit in Schmerztherapie, stellte der Vorsitzende Richter Eberhard Hausch zum Beginn der Hauptverhandlung in Sitzungssaal 1 fest. Seine Schmerzmittelabhängigkeit nannte der Angeklagte auch als Grund, weshalb ihm ein Arzt das Rivotril verschrieben habe. Dabei hatte sich der Pflegegeldbezieher - anders als von seinem Rechtsanwalt angekündigt - eigentlich gar nicht zur Sache äußern wollen.

Ende der Bewährungszeit in Sicht

Weil er mit seinem laut Hausch »klapprigen Rollstuhl« angesichts eines defekten Aufzugs im Amtsgerichtsgebäude im Mai keinen Zugang zur Verhandlung gefunden hatte, wurde das Verfahren von dem des damals verurteilten Dealers abgetrennt. Der trat nun als Zeuge auf und erklärte, »ich bin zum Partymachen gekommen und hab' das Kokain mitgebracht«. Ebenso wie Ecstasy-Tabletten. Das habe sich so ergeben. Geplant war, die Substanzen gemeinsam zu konsumieren, betonte auch der Verteidiger des Angeklagten.

Denn das ist die Crux in diesem Fall: Lässt sich nachweisen, dass der 38-Jährige während seiner Bewährungszeit mit Drogen dealte, muss er möglicherweise aufgrund der vorherigen Verurteilung ins Gefängnis. Dabei steht das Ende seiner Bewährungszeit kurz bevor.

Für diese Auslegung der Staatsanwaltschaft sprechen eine lange Liste teilweise einschlägiger Vorstrafen und 100 Euro Bargeld in kleinen Scheinen, das er mitführte. Der beinamputierte Mann hingegen beharrt darauf, er sei unschuldig, habe nur Party machen wollen und »nichts falsch gemacht«: Die Medikamente waren für den Eigenbedarf.

Weitere Zeugen sollen am Fortsetzungstermin am 17. Oktober, 8.30 Uhr, im Amtsgericht gehört werden. (GEA)

Im Gerichtssaal

Vorsitzender Richter: Eberhard Hausch. Schöffen: Utz Wagner, Ankica Dragicevic. Staatsanwältin: Stefanie Siewert-Schatz. Verteidiger: Steffen Kazmaier. (dia)