Aktuell Reutlingen

Django muss ohne Colt feiern

REUTLINGEN. Böllern zu Silvester: ein Spaß für Groß und Klein, den Umwelt und Nachbarn einmal im Jahr eben ertragen müssen? Oder ein Unfug, den verantwortungsbewusste Menschen bleiben lassen sollten, wie die Aktion »Brot statt Böller« meint? Daran scheiden sich die Geister. Eines aber ist klar: Wer jetzt noch mit Schreckschuss- oder Gaspistole auf die Gass' geht, um das alte Jahr mit Knall- und Leuchtpatronen in die Flucht zu jagen, der macht sich strafbar.

Silvesterraketen sind erlaubt, das Abschießen von Leuchtkugeln mit Schreckschuss- und Gaspistolen dagegen ist praktisch verboten
Silvesterraketen sind erlaubt, das Abschießen von Leuchtkugeln mit Schreckschuss- und Gaspistolen dagegen ist praktisch verboten: Nicht nur in der Waffenbranche herrscht Verärgerung darüber, dass es nicht mal zu Silvester Ausnahmen gibt. FOTO/MONTAGE: DPA/GURKE
Silvesterraketen sind erlaubt, das Abschießen von Leuchtkugeln mit Schreckschuss- und Gaspistolen dagegen ist praktisch verboten: Nicht nur in der Waffenbranche herrscht Verärgerung darüber, dass es nicht mal zu Silvester Ausnahmen gibt. FOTO/MONTAGE: DPA/GURKE

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