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Disko-Urteil: »Ich bin superzufrieden«

REUTLINGEN/STUTTGART. Das Urteil des Tübinger Landgerichts wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz empfand der Deutsch-Togolese David G. als Demütigung. Jetzt ist er erleichtert, dass das Oberlandesgericht in der Berufungsverhandlung über den verweigerten Einlass in eine Reutlinger Disko anders entschieden hat: Der 10. Zivilsenat bestätigt wie der Tübinger Richter die Diskriminierung, billigt dem 18-Jährigen aber eine Entschädigung von 900 Euro zu. Die war ihm in der erstinstanzlichen Verhandlung verweigert worden.

»Du kommst hier nicht rein«: Solche Sätze von Diskotheken-Türstehern können Folgen haben.  FOTO. MEV
»Du kommst hier nicht rein«: Solche Sätze von Diskotheken-Türstehern können Folgen haben. FOTO. MEV
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