Aktuell Diskriminierung

Disco-Diskriminierung: »Das darf nicht normal sein«

REUTLINGEN. Es war im November vergangenen Jahres. David G. wollte mit einem Freund in eine Reutlinger Disko. Alle anderen ließen die Türsteher rein. Nur die beiden nicht: Sie sind dunkelhäutig. Es seien schon »genug schwarze Besucher« da, wurde ihnen mitgeteilt. David klagte auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor dem Tübinger Landgericht. Der Richter stellte die Diskriminierung zwar fest, doch die geforderte Entschädigung von 5 000 Euro lehnte er ab. Jetzt geht der Fall vors Oberlandesgericht Stuttgart - und sorgt allenthalben für Diskussionsstoff.

Symbolfoto. FOTO: MEV
Symbolfoto. FOTO: MEV
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