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Aktuell Reutlingen

Die Frage des freien Willens

REUTLINGEN. Beide suchten jemand, der für sie da war. Die eine sehnte sich nach Zärtlichkeit, die andere nach einem Weg aus dem Behindertenheim in ein möglichst selbstständiges Leben in einer Wohnung. Hoffnungsträger für beide körperlich schwer gehandicapten Frauen: ein 60-jähriger Reutlinger, der ihnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Ehe versprochen haben soll.

Es blieb nicht bei Worten und Wünschen. Deshalb steht der Mann seit Montag vor dem Reutlinger Schöffengericht. Die eine Frau, 44 Jahre alt, MS-krank und gehunfähig im Rollstuhl, soll er laut Anklage geküsst, ihr an die Brust gefasst, ihre Beine gespreizt und einen Vibrator eingeführt haben. »Sie hat Ja gesagt, sonst hätte ich nichts gemacht. Es tut mir unendlich leid für sie«, sagt er, der sich als guter Freund seit Jahrzehnten bezeichnet. »Teilweise wollte ich, teilweise hat er mich bedrängt. Aber ich war zu schüchtern, ihm das zu sagen«, sagt sie, deren Gedächtnis und Bewegungsvermögen durch die fortschreitende Krankheit mehr und mehr leiden, vor Gericht. »Sie kann nicht Nein sagen, wenn man etwas von ihr verlangt«, erklärt ihre Mutter als Zeugin. »Sie hätte Derartiges nie gewollt, auch weil sie wegen einer Spastik im Unterleib sehr schmerzempfindlich ist«, urteilt eine Betreuerin der Frau, und: »Zwischen dem, was sie sucht, und dem, was er will, liegen Welten.« Der Mann machte Fotos von dem Geschehen, was die 44-Jährige wusste. Zwei hartpornografische Briefe folgten, deren Inhalt sie geistig überforderte.

Die andere Frau, 50 Jahre alt, nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und ebenfalls im Rollstuhl, führte der Reutlinger zu sich nach Hause aus, wo sie eine Nacht verbrachten. Durch das Heiratsversprechen brachte er sie, so die Frau als Zeugin vor Gericht, dazu, sich auszuziehen. Anschließend berührte er sie laut Staatsanwältin Rotraud Hölscher ebenfalls unsittlich und veranlasste sie zum Oralverkehr. Er drehte ein Video. »Es war ein Techtelmechtel, das von ihr ausging«, resümiert der Mann. »Die Initiative ging von ihm aus«, widerspricht die 50-Jährige. »Ich habe mitgemacht, nachdem er mir die Ehe versprach.«

Vor Gericht steht der bisher nicht vorbestrafte 60-jährige wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger. Wird er verurteilt, droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Brücke zur Außenwelt

Entscheidende Fragen dürfte der psychiatrische Sachverständige Dr. Hannes Moser an einem der weiteren Verhandlungstage mit beantworten: Waren die beiden Frauen während des zwischen 2003 und 2008 ablaufenden Geschehens überhaupt noch eines freien Willens fähig? Konnten sie verbal oder körperlich Widerstand leisten und taten es nur nicht, weil sie den Mann nicht als Freund und Brücke zur Außenwelt verlieren wollten? Und konnte der Angeklagte durchschauen, dass die behinderten Frauen sein sexuelles Spiel vielleicht nur deshalb mitspielten, weil sie sonst wieder allein gewesen wären?

Der Sechzigjährige kam in Untersuchungshaft, nachdem die 44-Jährige ihren Betreuerinnen einen der Briefe gezeigt und die Heimleitung den Mann angezeigt hatte. Er hat seither Hausverbot im Heim. Mittlerweile ist er laut Verteidiger Horst Epple impotent, was für den Sachverständigen Moser aber nicht zwingend Auswirkungen auf die Begierde des Angeklagten haben muss. Nach einem Herzinfarkt kam der Verhaftete ins Vollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg, in das er allerdings vorerst nicht zurückkehren muss: Das Schöffengericht unter Eberhard Hauschs Vorsitz setzte den wegen Wiederholungsgefahr verhängten Haftbefehl außer Vollzug. Bis auf Weiteres muss sich der Mann einmal wöchentlich bei der Polizei melden und den Kontakt zu den Zeugen und jeglichen Behindertenheimen meiden. (pfi)