Aktuell Reutlingen

Das kann richtig teuer werden

REUTLINGEN. »Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklage.«

Der Staat bleibt nur selten auf den Kosten eines Strafverfahrens sitzen, weiß Amtsrichter Eberhard Hausch.
FOTO: NIETHAMMER
Der Staat bleibt nur selten auf den Kosten eines Strafverfahrens sitzen, weiß Amtsrichter Eberhard Hausch. FOTO: NIETHAMMER
Der Staat bleibt nur selten auf den Kosten eines Strafverfahrens sitzen, weiß Amtsrichter Eberhard Hausch. FOTO: NIETHAMMER

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