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Aktuell Corona

Das Gesundheitsamt Reutlingen hat jetzt das Sagen

Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt am 15. März in Kraft. Wie die Lage in Reutlingen ist.

In den Reutlinger Einrichtungen ist die Impfquote bei den Beschäftigten relativ hoch.  FOTO: MURAT/DPA
In den Reutlinger Einrichtungen ist die Impfquote bei den Beschäftigten relativ hoch. FOTO: MURAT/DPA
In den Reutlinger Einrichtungen ist die Impfquote bei den Beschäftigten relativ hoch. FOTO: MURAT/DPA

REUTLINGEN. Am 15. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft, einen Tag später müssen die Träger dem Kreisgesundheitsamt über ein digitales Meldeportal die entsprechenden Nachweise ihrer Mitarbeitenden liefern. Ungeimpfte ohne ärztliches Attest müssen mit einem Betretungsverbot rechnen, allerdings erst nach Überprüfung und Anhörung durchs Gesundheitsamt. »Es bleibt spannend«, sagt Timo Vollmer, Geschäftsführer der Reutlinger Altenhilfe (RAH). Dem Tag X sieht er relativ gelassen entgegen. Der Grund: Die Impfquote beim RAH-Personal ist hoch.

Rund 500 Mitarbeitende sind in den RAH-Einrichtungen beschäftigt, die Quote der Grundimmunisierten liegt aktuell bei 95 Prozent. Durch Omikron ist die Kurve noch mal nach oben gegangen, denn Infizierte und inzwischen Genesene zählen auch zu dieser Kategorie. Bleiben bei der RAH noch etwa 25 ungeimpfte Beschäftigte, etliche mit medizinischen Gründen und ärztlichem Attest. »Es sind noch fünf bis zehn Personen, die wir melden müssen. Die Auswirkungen sind für die RAH überschaubar«, sagt Vollmer.

Und in dieser Woche wohl kaum spürbar. Das Meldeportal ist noch nicht scharf geschaltet. Ob auch Nachweise der Geimpften oder Genesenen verlangt werden, weiß Vollmer bisher nicht. Derzeit geht er davon aus, dass die RAH nur diejenigen melden muss, die keinen Nachweis geliefert haben oder an deren Nachweisen – insbesondere ärztlichen Attesten – es Zweifel gibt. »Das können wir nicht bewerten, das muss das Gesundheitsamt prüfen.«

Gespannt, wie das Amt reagiert

Bei Nicht-Geimpften, so sein Kenntnisstand, fordert das Gesundheitsamt zunächst den Nachweis ein. »Wenn nichts kommt«, so Vollmer, »ist die Behörde am Zug. Ich bin gespannt, wie das Gesundheitsamt reagiert.« Vor allem, was die zeitliche Schiene angeht. »Ich befürchte, dass viel Zeit ins Land geht, bis es aktiv wird mit möglichen Betretungsverboten.« Unter anderem sind Anhörungen der Betroffenen geplant. So lange keine Rückmeldung vom Gesundheitsamt kommt, arbeiten die Ungeimpften normal weiter, sagt Vollmer.

Für die Träger sei die Situation insofern schwierig, weil das Betretungsverbot jederzeit verhängt werden könne. »Jeder Mitarbeiter, der geprüft wird, ist ein Versorgungsrisiko für die Bewohner, weil er von heute auf morgen aus dem aktiven Geschäft rausfallen kann.« Was nicht nur die Pflege, sondern auch andere Arbeitsbereiche wie Hauswirtschaft oder Betreuung betreffe. Umso besser, meint der RAH-Geschäftsführer, »dass wir über sehr geringe Fallzahlen sprechen«.

Relativ komfortabel ist auch die Situation in den Einrichtungen der Bruderhaus-Diakonie. »Zwischen 90 und 95 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen in der Region Reutlingen sind bereits vollständig geimpft beziehungsweise immunisiert«, so Pressesprecherin Fluktuation durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht liege nicht vor. Und in den drei Reutlinger Kreiskliniken? Dort beträgt die Impfquote über alle Bereiche hinweg 93,6 Prozent. »Das sind vollständig Geimpfte, die größtenteils auch geboostert sind«, erklärt Kathrin Bahnmüller als Leiterin der Bereiche Personal und Recht der Kreiskliniken Reutlingen GmbH.

Unterschiedliche Impfquoten

Beim genaueren Blick ergeben sich aber Unterschiede innerhalb des Personals. So seien 96 Prozent der Ärzte geimpft, während die Quote in der Pflege bei 90,2 Prozent liege. Den höchsten Anteil von gegen Corona geschützten Mitarbeitern hätte die Akademie der Kreiskliniken mit einer Impfquote von 98 Prozent. »Wir stehen hinter der Impfpflicht und haben in vielen Bereichen gute Quoten erreicht. Wir können die Mitarbeiter nicht zwingen, es ist eine persönliche Entscheidung«, sagt Kathrin Bahnmüller. An Angeboten zur Information sowie Impfterminen habe es niemals gefehlt. Das Klinikmanagement habe sich redlich bemüht, zu überzeugen. Der neue Impfstoff von Novavax habe »leider wenig gebracht«. Was bleibt unter dem Strich?

157 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reutlinger Kreiskliniken werden wohl nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über das Meldeportal gemeldet werden. Allein 78 Ungeimpfte kommen aus dem Pflegebereich. »Die Patientenversorgung ist gesichert«, betont Kathrin Bahnmüller. Sie hoffe auch darauf, dass sich »der eine oder andere noch impfen lassen wird«. Was dann passiert, ist der Personalleiterin noch nicht so ganz bekannt. »Wir melden die Mitarbeiter, dürfen sie danach aber noch weiter beschäftigen, bis das Kreisgesundheitsamt Maßnahmen ergreift«, sagt Bahnmüller. Aber wann das sein werde, was da vom Amt komme, würde sie auch gerne wissen. »Für uns eine ungute Situation, weil wir nicht wissen, wie das Gesundheitsamt entscheidet.« (GEA)

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