REUTLINGEN. Zwei Versammlungen durften am vergangenen Samstag in der Reutlinger Innenstadt abgehalten werden. Ein Treffen vom Bündnis »Gemeinsam & Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen« mit rund 200 Teilnehmern sowie die Veranstaltung »Reutlingen zeigt Herz« bei der zwischen 800 und 1.000 Personen anwesend waren. Das Treffen »Für Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung« wurde hingegen verboten. Bei den Kritikern der Corona-Maßnahmen hat das zu Unverständnis geführt.
Wer genehmigt Versammlungen?
Öffentliche Versammlungen sind lediglich anmeldepflichtig. Das gibt den Behörden die Möglichkeit, im Vorfeld Regelungen zu treffen, um einen störungsfreien Verlauf der Versammlung zu gewährleisten. »Zusätzlich zum Versammlungsgesetz spielt seit Beginn der Corona-Pandemie das Infektionsschutzgesetz eine Rolle«, sagt Ralf Knop, Leiter der städtischen Verkehrsabteilung und der Versammlungsbehörde. In seine Zuständigkeit fällt die Beurteilung nach dem Versammlungsgesetz.
Liegt eine Anmeldung vor, wird geprüft, welche Auswirkungen das beispielsweise auf den Verkehr hat, ob man Ordner braucht und wenn ja, wie viele. »Das Gesundheitsamt hingegen beurteilt eine Versammlung nach dem Infektionsschutzgesetz«, sagt Knop. Laut Coronaverordnung seien Versammlungen ausdrücklich erlaubt. Ihre Durchführung könne jedoch von der Vorlage und Einhaltung eines Hygienekonzepts abhängig gemacht werden. Das Gesundheitsamt wägt ab, ob die angegebenen Maßnahmen eingehalten werden können und ob beispielsweise eine Maskenpflicht nötig ist.
Welche Regeln gelten?
Eine Versammlung müsse grundsätzlich 48 Stunden vor Einladung zu derselbigen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, erklärt Knop. Außerdem müsse ein Versammlungs-Verantwortlicher benannt und die Auflagen eingehalten werden. Welche das sind, komme auf die Art des Treffens an.
»Wenn 30 Menschen vor der Stadthalle zusammenkommen, ist es problemlos möglich, Abstand zu halten. Dann muss man auch keine Maske tragen.« Sind jedoch Hunderte Personen beteiligt, die beispielsweise eine Straße entlanglaufen, können Abstände laut Knop kaum eingehalten werden. Weder unter den Teilnehmern, noch zu Passanten. Wenn noch Parolen skandiert werden, komme es außerdem zu einem erhöhten Ausstoß von Aerosolen. Deshalb könnte in diesem Fall beispielsweise Maskenpflicht angeordnet werden.
Warum wurde die Versammlung »Für Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung« verboten?
Aus dem Versammlungsgesetz geht laut Knop klar hervor, dass man Versammlungen verbieten darf. Das sei allerdings das letzte Mittel. »Vorher muss jeder Versuch unternommen worden sein, das Treffen unter Auflagen zu ermöglichen. Das haben wir«, sagt Knop. Doch die Auflagen seien oft ignoriert worden. Am 27. November habe sich der Versammlungs-Leiter geweigert, den Teilnehmern die Auflagen vorzulesen und sie auf die Maskenpflicht hinzuweisen. So sei es auch am 4. Dezember gewesen als »eine Maskenpflicht bei Aufstellung und Durchführung des Aufzugs« galt. Das Treffen am 11. Dezember sei dann vom Veranstalter abgesagt worden, weil das Gesundheitsamt eine generelle Maskenpflicht auferlegt hat.
»Die Versammlung am 18. Dezember wurde schließlich verboten, weil sich der Verantwortliche mehrfach nicht an die Auflagen gehalten hat und weil er jede Gelegenheit genutzt hat, die Maskenpflicht zu umgehen.« Knop stellt klar: »Wenn die Leute Masken tragen und Abstand halten würden, dann würde man die Versammlung nicht verbieten.« Seiner Meinung nach wären vermutlich viele der Teilnehmer bereit, einen Mundschutz zu tragen, wenn sie dafür ihre Ansichten artikulieren können. »Ich gehe davon aus, dass die meisten dieser Teilnehmer auch beim Bäcker und Metzger Maske tragen.«
Warum durften die Versammlungen vom Bündnis »Gemeinsam & Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen« und »Reutlingen zeigt Herz« stattfinden?
Ralf Knop erklärt: »Es gab ein Kooperationsgespräch mit den Verantwortlichen.« Dabei sei über das Vorhaben der Beteiligten gesprochen worden. Es habe Korrekturen seitens der Behörden gegeben sowie Auflagen, die allesamt akzeptiert worden seien. »Es gab keinen Grund, die Versammlung nicht zu genehmigen«, sagt Knop. Dass die Antifa im Anschluss an diese Versammlungen noch unangekündigt demonstriert hat, sei aber ausdrücklich nicht in Ordnung gewesen.
Warum wollte die Polizei die Spaziergänge auflösen?
Trotz Verbot der Versammlung »Für Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung« haben sich am vergangenen Samstag rund 1 000 Menschen in der Innenstadt eingefunden und das als »Spaziergänge« deklariert. Die Hoffnung: Spaziergehen kann ja nicht illegal sein und somit auch nicht unterbunden werden. Grundsätzlich stimmt das, konstatiert Knop. In diesem Fall sei die Lage aber klar gewesen. Menschen hätten sich zur selben Zeit, am selben Ort, mit ähnlichen Anliegen und teilweise ähnlichen Symbolen getroffen. In Sozialen Medien wie Telegram sei außerdem explizit auf dieses Treffen hingewießen worden. »Deshalb wurde das zurecht als Versammlung gewertet. Da sie nicht genehmigt war, hat man versucht, sie aufzulösen«, sagt Knop. (GEA)

