REUTLINGEN. Im Mordprozess nach einem Brand in einem Pflegeheim für psychisch Erkrankte hat die mutmaßliche Brandstifterin ausgesagt. Die 58 Jahre alte Frau gab an, sich an dem Abend die Wange mit einem Feuerzeug angezündet zu haben. Danach sei sie ohnmächtig geworden. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum sie dies tat, antwortete die Beschuldigte vor dem Landgericht Tübingen am Donnerstag: »Einfach so.« Bei dem Brand kamen drei Menschen ums Leben. Die Beschuldigte wurde selbst schwer verletzt.
Die Anklagebehörde geht von Mord mit gemeingefährlichen Mitteln aus. Damit sind Taten gemeint, die unkontrolliert ablaufen und gleich mehrere Menschen treffen können. Neben Bränden fallen laut Staatsanwaltschaft unter das Mordmerkmal auch Bombenzündungen und Steinwürfe von Autobahnbrücken. Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs hatten sich nach Polizeiangaben von damals 37 Bewohner und fünf Pflegekräfte in dem Gebäude befunden.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit der Beschuldigten aus. Sie leide seit Jahrzehnten an einer schizophrenen Psychose. Deswegen soll die 58 Jahre alte Frau dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Behörde stellte beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren. Der Antrag trat an die Stelle einer Anklageschrift. (dpa)