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Aktuell Prozess

Blutiges Ende einer Party-Nacht beschäftigt Reutlinger Gericht

Bedrohungen und gefährliche Körperverletzungen beschäftigen das Reutlinger Amtsgericht. Die Suche nach der Wahrheit gestaltet sich schwierig.

Bedrohung und gefährliche Körperverletzung wurde vor dem Amtsgericht Reutlingen verhandelt. Der Prozess wird fortgeführt, es gib
Bedrohung und gefährliche Körperverletzung wurde vor dem Amtsgericht Reutlingen verhandelt. Der Prozess wird fortgeführt, es gibt noch viele offene Fragen. Foto: Stephan Zenke
Bedrohung und gefährliche Körperverletzung wurde vor dem Amtsgericht Reutlingen verhandelt. Der Prozess wird fortgeführt, es gibt noch viele offene Fragen.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. »Die Stimmung ist auf einen Schlag gekippt«, erinnert sich das Opfer. Nach einer feuchtfröhlichen Nacht in einer Reutlinger Eventlocation erlitt der Mann bei einer körperlichen Auseinandersetzung ein Schädel-Hirn-Trauma. Auf diese Darstellung der Ereignisse können sich alle Beteiligten vor dem Reutlinger Amtsgericht noch einigen - ansonsten gehen die Aussagen im Prozess wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzungen weit auseinander.

Wer hat da wen geschlagen? Das ist die von Richterin Celine Eich zu klärende Frage. Angeklagt sind ein 45-jähriger in Reutlingen lebender Kroate sowie sein 32-jähriger Kumpel. Dabei wurden zwei Verfahren zusammengezogen. Mit schwereren Vorwürfen durch Staatsanwältin Buchalik muss sich der ältere Mensch auf der Anklagebank auseinandersetzen. Ende Januar 2025 soll er zunächst vor dem Reutlinger Nachtclub mehrere Personen wegen angeblicher Posts in sozialen Netzwerken wüst beleidigt haben.

Im Gerichtssaal

Richterin: Celine Eich. Staatsanwältin Frau Buchalik. Verteidiger: Achim Unden. Nebenklagevertreterin: Dr. Mona Anwar.

Danach habe ein Mann von ihm einen Kopfstoß auf die Lippe erhalten, die im Kreisklinikum genäht werden musste. Anschließend soll er einen anderen Menschen gezielt mit der Faust auf die Schläfen geschlagen haben. Das Opfer wurde sofort bewusstlos, ging zu Boden und sei dort laut Anklageschrift mehrmals gegen den Brustkorb getreten worden sein. Seine Verletzungen machten eine stationäre Behandlung notwendig.

»Der Angeklagte suchte gezielt die Konfrontation«, sagt die Staatsanwältin. Außerdem habe er eine Frau aus der von ihm angegangenen Gruppe mit nicht zitierfähigen Worten beleidigt, eben weil sie etwas über ihn in einem sozialen Netzwerk gepostet habe. Im anderen Fall, wegen dem auch der zweite Angeklagte vor Gericht erscheinen musste, geht es ebenfalls um Beleidigungen inklusive Drohungen sowie die Zerstörung von Mobiliar vor einem Reutlinger Lokal im November 2024. Doch zunächst äußern sich zahlreiche Zeugen zum blutigen Ende einer Party-Nacht.

Gegenseitige Beleidigungen

Schnell wird klar: Man kennt sich gegenseitig seit Jahren, hatte auch schon geschäftliche Beziehungen. Davon berichtet auch der Angeklagte ausführlich als Vorgeschichte zu seiner Darstellung der Tatnacht. »Die haben ein schlechtes Spiel mit mir gespielt«, behauptet er. »Gegenseitige Beleidigungen« gibt er ebenso bedauernd zu, wie den Kopfstoß. Allerdings sei der Mann auf ihn zugestürmt, » er hat mich angegriffen«.

Ganz klar widerspricht er jedoch dem gravierendsten Anklagepunkt - die Körperverletzung eines weiteren Opfers. »Ich bestreite, dass ich den Herrn überhaupt angerührt habe«, betont der Angeklagte, »wir hatten eine verbale Auseinandersetzung - aber keine körperliche«. Stattdessen sei ein unbekannter Dritter der Täter gewesen, von dem er nur den Vornamen kenne. Wer ihn zusammengeschlagen habe, wird der angesprochene Herr später im Zeugenstand nicht sagen können. »Ich wurde niedergeschlagen und habe Gedächtnislücken«, sagt der Mann. Noch immer ist er mitgenommen von der Tat. Aber er wisse nicht, wer ihn geschlagen und getreten habe. Allerdings soll er im Krankenhaus den Namen des Angeklagten genannt haben, dies sagen Familienmitglieder aus.

Viele Fragen bleiben offen

»Ich kann mich sehr schlecht erinnern«, äußert auch der durch den zugegebenen Kopfstoß verletzte Mann, den Angeklagten sehe er vor Gericht zum ersten Mal. Fassungslos vor den Ereignissen der Nacht steht der Vater eines der Verletzten ebenfalls im Zeugenstand. »Ich kann es mir nicht zusammenreimen«. Eine Rolle hat sicher auch der reichliche Alkoholgenuss aller gespielt. Aber Klarheit über den Tatverlauf sieht anders aus. Auch der angerückte Streifenpolizist kann mangels damals vor Ort befragbarer Zeugen »keine detaillierten Angaben machen«.

Offene Fragen bleiben ebenfalls bei der Beweisaufnahme zum zweiten Fall, an dem der jüngere Angeklagte beteiligt gewesen sein soll. Hier dreht sich alles um Schimpfwörter sowie kaputt geschlagene Gartenstühle nach dem Verlust eines Smartphones. »Der hat mich beleidigt«, meint die Wirtin einer Reutlinger Gaststätte, vor der es im November 2024 zu dem Zwischenfall gekommen ist. Böse Worte habe allerdings nur einer der beiden Männer auf der Anklagebank verloren. Nicht zweifelsfrei geklärt ist bislang die Frage, wer die Möbel zerstörte. Richterin Celine Eich setzt nach einem vierstündigen Verhandlungsmarathon einen Fortsetzungstermin an. Am Dienstag, 8. Juli, geht es um 13.30 Uhr weiter. (GEA)