Aktuell Reutlingen

BGH: Ganz normale Pflege

REUTLINGEN/KARLSRUHE. Jugendämter haften nicht für ein Verschulden von Pflegeeltern, die fahrlässig den Unfall eines Kindes verursachen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Das Karlsruher Gericht lehnte die Regressklage einer Krankenkasse gegen den Landkreis Reutlingen auf 50000 Euro Behandlungskosten für ein verunglücktes Kind ab. Der wenige Wochen alte Säugling hatte sich bei einem Sturz vom Wickeltisch vor fünf Jahren bei der Pflegemutter schwerste Kopfverletzungen zugezogen und ist seitdem schwerbehindert. (Az: III ZR 164/05 vom 23. Februar 2006)

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