Anschließend soll der 30-Jährige seine Ex samt Tochter in ein Auto gezwungen haben, mit dem ein wartender Kumpel zu seiner Wohnung nach Münsingen fahren sollte. Die Frau konnte unterwegs zur Polizei fliehen, die den rabiaten Ex-Partner später auf der Alb festnahm.
Soweit die Anklage, die den Mann gestern vor Amtsrichter Sierk Hamann brachte. Der 30-Jährige, neunzehnfach quer durch den Deliktkatalog vorbestraft und bei noch acht offenen Haftmonaten nur auf Bewährung frei, gab lediglich zu, die Wohnungstür eingetreten zu haben, diese der Freundin an den Kopf gerammt zu haben und dem Helfer - »batsch!« - eine gelangt zu haben. Und warum der ganze Aggressiv-Auftritt? »Ich wollte mein Kind sehen.«
Gefängnis »wie Urlaub für ihn«
Ungleich dramatischer schilderte die Schwester der Frau das Geschehen. »Die Freundin am Telefon sagte, er schlägt heftig auf meine Schwester ein.« Angst und Schrecken in der Beziehung bekam die Zeugin seit Jahren hautnah mit. »Er hat sie sehr oft bedroht und geschlagen. Das letzte Mal war ihr Gesicht grün und blau.« Zahlreiche Aufenthalte im Knast kühlten das Mütchen offensichtlich auch nicht dauerhaft: »Gefängnis ist wie Urlaub für ihn. Er hat keine Angst, wieder reinzugehen«, war der Eindruck der Zeugin. Hat der Mann draußen doch auch nicht viel zu lachen: Lediglich eineinhalb Berufsjahren seit dem Jahr 2000 stehen unzählige konsumierte Wodkagläser gegenüber. Immerhin verspricht die Zukunft nicht nichts: Der Angeklagte hat einen Ausbildungsvertrag in der Tasche.Die Frau hat ihm sehr lange eine Perspektive gegeben, berichtete ihre Schwester. »Ich habe sie immer davor gewarnt, wieder zu ihm zu gehen. Sie hörte nicht auf mich.« Jahrelang kehrte sie in die gemeinsame Wohnung zurück - bis sie sich vor drei Jahren von dem Mann getrennt habe. Der dürfe die vierjährige Tochter seither nur noch am Wochenende sehen. Der 30-Jährige bestritt die Trennung freilich: »Wir hatten noch eine Woche vor dem Vorfall Sex.«
Ex-Partnerin und Tochter haben die trostlose Realität derzeit gegen Urlaub getauscht und standen daher als Zeugen beim Prozessauftakt nicht parat. Wohl aber am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag, 1. Oktober, um 15 Uhr im Reutlinger Amtsgericht. Der Folgetermin wurde nötig, weil eine Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach dem Motto »Geständnis gegen milde Strafe« nicht zustande kam. (pfi)
