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Am Ende doch noch kräftig abgespeckt

REUTLINGEN. Betrug und Untreue in besonders schwerem Fall, Parteienverrat und dann auch noch ein Millionenschaden - happige Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft einem Schweizer Kaufmann und seinem Anwalt machte. Der Schweizer soll als Geschäftsführer einer GmbH, über die ein Kieser-Studio betrieben wurde, seine Mitgesellschafter zwar elegant, aber unter Missachtung sämtlicher Rechtsvorschriften ausgebootet haben.

Ein rechtlich diffiziler Sachverhalt, den das erweiterte Schöffengericht zum Prozessauftakt mit vielen Zeugen ausgiebigst erörterte. Viel verhandelt wurde auch bei der Fortsetzung - allerdings draußen vor der Tür des Gerichtssaals. Erst trafen sich Richter, Staatsanwalt und Anwälte zum Tête-à-tête, dann Anwälte und Beschuldigte. »Deal« nennt sich diese Art der prozessualen Annäherung, die mühselige Beweisaufnahmen verkürzt. Oder, wie es Staatsanwalt Timo Kaufmann ausdrückte: »Wie versuchen, die Kuh so vom Eis zu bringen.« Das dauerte geschlagene zwei Stunden. Erst dann kehrte der Vorsitzende Richter Eberhard Hausch mit der Botschaft in den Gerichtssaal zurück, das Verfahren sei eingestellt. Die Angeklagten zogen nicht unfroh von dannen.

Klare Regeln

Vor sieben Jahren hatte der Hauptbeschuldigte, ein 65-Jähriger aus der Schweiz, die GmbH gegründet, um über einen Franchisevertrag mit der ebenfalls in der Schweiz ansässigen Kieser-Training-AG das Studio in Reutlingen betreiben zu können. Der Mann war nicht nur Mehrheitseigner, sondern auch Geschäftsführer. Mit im Boot waren zwei Reutlinger als Minderheitengesellschafter. Die Regeln waren klar: Geschäftliche oder vertragliche Änderungen waren nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung erlaubt.

Die GmbH geriet allerdings in eine finanzielle Schieflage. Und auch bei den Gesellschaftern lief’s nicht mehr glatt: Sie konnten und wollten offenbar nicht mehr miteinander. Anlass für den 65-Jährigen, die Kaltstellung der Mitgesellschafter zu starten - ohne deren Wissen. Mithilfe seines Anwalts, der sich jetzt ebenfalls vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte, gründete er eine neue GmbH, der er einen fast identischen Namen wie der alten gab. Der Kieser-Training-AG gaukelte er vor, es handle sich nur um eine Namensänderung - und prompt übertrugen die Schweizer den bestehenden Franchisevertrag auf die neue GmbH.

Die Mitgesellschafter in Reutlingen ließ der Mann, der immerhin noch als Geschäftsführer fungierte, im Glauben, er bemühe sich fleißig um die Sanierung der Alt-GmbH. Tatsächlich hatte er den Geschäftsbetrieb längst aufs neue Konstrukt übertragen, den beiden waren damit auch ihre Anteile abhandengekommen. Und die Einnahmen von zwei Jahren, was die Schadenssumme von über einer Million Euro ausmacht.

So zumindest die Annahme der Staatsanwaltschaft. In der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass die Geschädigten mit »einem blauen Auge«, so Hausch, davon gekommen sind und ihnen so gut wie kein Schaden entstanden ist: Auf zivilrechtlichem Weg hatten sie eine Rückabwicklung erzwungen und danach ihre GmbH verkauft.

Damit war die Liste der von der Anklage erhobenen Vorwürfe deutlich abgespeckt, sodass Staatsanwaltschaft und Schöffengericht auch die beiden Beschuldigten mit einem blauen Auge davonkommen ließen. Fast wenigstens: Das Verfahren wurde eingestellt, allerdings gegen eine Auflage von 12 000 Euro, zu zahlen an vier Reutlinger Vereine. »Das soll«, erklärte Hausch, »eine Geldbuße für begangenes Unrecht darstellen, das aber nicht so dramatisch war, dass man scharf mit einer Geldstrafe hätte reagieren müssen.« (keg)