REUTLINGEN-ALTENBURG. In der Ortschaftsratssitzung am Mittwochabend votierten die Räte einstimmig dafür, einer beantragten Nutzungsänderung einer Schank- und Speisewirtschaft in eine Spielhalle nicht zuzustimmen. Damit folgte der Rat einer Empfehlung der Stadtverwaltung.
Sabine Freitag, Projektleiterin beim Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, verwies auf das Landesglücksspielgesetz, wonach eine Spielhalle einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu Einrichtungen haben muss, in denen Kinder untergebracht sind. Schulen und Kindergärten gehören zweifelsfrei in diese Kategorie. Und die Kneipe in der Donaustraße am Ortsausgang in Richtung Neckartal hat zu den genannten Einrichtungen nicht genügend Abstand. (GEA)